Millardenverlust und Offshore-Ausstieg. Wie in Baden-Württemberg Landkreise, Sparkassen und sogar die evangelische Landeskirche für ein politisches Energieabenteuer bluten müssen – und welche Rolle der grüne Finanzminister Danyal Bayaz dabei spielt.
Von Holger Douglas, 3. Februar 2026
Die Nachricht schlug im baden-württembergischen Energiekonzern EnBW und im politischen Stuttgart ein wie eine Bombe: Der Energieversorger aus Karlsruhe musste rund 1,2 Milliarden Euro abschreiben, nachdem er sich aus zwei geplanten Offshore-Windpark-Megaprojekten vor der Küste Großbritanniens zurückgezogen hatte. Die Projekte „Mona“ und „Morgan“, gemeinsam mit BP geplant, galten als Prestigevorhaben und sollten den Beweis dafür liefern, dass die Energiewende auch ohne Kernkraft und Kohle funktionieren könne.
Doch dann blieb die staatliche Förderung aus. Nach mehreren Auktionen ohne Zuschlag zog EnBW die Reißleine. In der nüchternen Konzernmitteilung heißt es, steigende Kosten in der Lieferkette, gesunkene Großhandelspreise, höhere Zinsen und Projektumsetzungsrisiken hätten die Wirtschaftlichkeit zerstört. Im Klartext: ohne Subventionen keine Windräder. Offshore-Wind rechnet sich nicht – jedenfalls nicht ohne Steuergeld.
Die 1,2 Milliarden sind nun weg. Genau das macht den Vorgang hoch brisant. Denn EnBW hatte sich zuvor unter dem wohlklingenden Label „Netzausbau“ frisches Geld besorgt, nicht bei privaten Investoren, sondern bei Landkreisen, Kreissparkassen und sogar bei der evangelischen Landeskirche. Sie alle sind über das sogenannte Südwest-Konsortium mit 24,95 Prozent an TransnetBW beteiligt, dem Übertragungsnetzbetreiber der EnBW. Und sie tragen nun das Risiko mit.
Erstaunlich ruhig und gelassen fiel die politische Reaktion aus. Motto: Nun sind sie halt weg, die 1,2 Milliarden. Ein Sprecher des grünen Finanzministers Danyal Bayaz lobte den Rückzug als „verantwortungsvolle Entscheidung zur Begrenzung weiterer Risiken“. Das verwundert. Bayaz sitzt selbst im Aufsichtsrat der EnBW. Und mehr noch: Ohne seine Strategie wäre dieses Risiko nie so breit gestreut worden.
Denn der frühere Unternehmensberater Bayaz nutzte einen juristischen Hebel, den kaum jemand auf dem Schirm hatte. Seit 2001 sind Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für Sparkassen offiziell abgeschafft, nachdem die EU sie als Wettbewerbsverzerrung untersagt hatte. Doch es gibt eine Ausnahme: Geschäfte der öffentlichen Daseinsvorsorge. Energieversorgung fällt darunter – und inzwischen auch der Klimaschutz. Das gilt heute als gängige Rechtsauffassung…