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Georg Etscheit: Warum die Energiewende nicht funktioniert

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Buchautor Georg Etscheit formuliert zwölf Punkte, warum seiner Meinung nach die Energiewende nicht funktioniert

Georg Etscheit, Buchautor und Journalist, hat beim Liberalen Forum über „Geopferte Landschaften“ gesprochen. Windkraftanlagen sind ihm ein Graus und die Energiewende wird seiner Meinung nach nicht wirklich funktionieren.

von Stephanie Jakober, 25. November 2018

1. Der deutsche Stromverbrauch mache nur ein Viertel bis ein Fünftel unseres Energiebedarfs aus. „Selbst wenn es möglich wäre, Strom zu 100 Prozent emissionsfrei zu gewinnen, wäre dies kein nennenswerter Beitrag zu einer Energiewende, die diesen Namen auch verdient“, sagt Etscheit.

2. Aktuell würden rund 30 000 Windkraftanlagen noch nicht einmal drei Prozent unseres Gesamtenergiebedarfs decken.

3. Onshore-Windkraft wären hierzulande extrem ineffektiv. „Die Anlagen erreichen nur 1500 bis 2500 Volllastunden. Ein Jahr hat bekanntlich 8760 Stunden“, so der Herausgeber von „Geopferte Landschaften“.

4. Die Bereitstellung Erneuerbarer Energien fluktuiere stark. Immer wieder komme es zu „spektakulären Einbrüchen“. So etwa die zehntägige „Dunkelflaute“ im Januar 2017.

5. Die Speicherproblematik sei ungelöst und werde es auf lange Sicht bleiben. Um eine jederzeit mögliche 20-tägige Dunkelflaute zu überbrücken, bräuchte man einen Speichersee von der Größe des Bodensees oder 3640 Pumpspeicherwerke vom Typ des größten deutschen Pumpspeicherkraftwerks – Goldisthal in Thüringen. Batteriespeicher wären technisch und wirtschaftlich im großen Maßstab ebenso wenig denk- und bezahlbar wie die viel gerühmte Power-to-Gas-Technologie. Die Energiewende sei ohne Speicher nicht machbar und mit Speichern nicht zu finanzieren, ganz abgesehen von den enormen Ressourcen, die dafürbenötigt würden.

6. Für die kurzfristige Sicherung der Netzstabilität wären große Schwungmassen in den Kraftwerken nötig. „Diese können durch die verstreuten Kleinkraftwerke bislang
physikalisch nicht bereitgestellt werden“, erklärt Etscheit.

7. Die Kosten für die Energiewende würden laut Etscheit explodieren. Allein der Ausbau der Leitungsnetze werde viele Milliarden verschlingen, die auf den Strompreis umgelegt werden müssten. Sogenannter Grünstrom werde bei Leistungsspitzen teuer ans Ausland verschenkt, selbst nicht produzierter Strom aus abgeregelten Anlagen teuer vergütet. „Das ist unsozial. Ebenso unsozial wie die Enteignung vieler Dieselfahrer und der erzwungene Wertverlust von Immobilien, die in der Nähe von sogenannten Windparks stehen“, sagt er.

8. Der Strompreis sei in Deutschland und Dänemark mit 30 Cent pro Kilowattstunde am höchsten in der EU. Das sei vor allem für ärmere Menschen nicht tragbar und mithin ebenfalls unsozial. Unternehmen, die nicht in den Genuss einer Befreiung von der EEG-Umlage kommen, würden Wettbewerbsnachteile erleiden.

9. Die angestrebte „Sektorkopplung“, also die Umstellung auch der Bereiche Wärme und Verkehr auf angeblich sauberen Ökostrom, würde den Energieverbrauch ins Unermessliche steigern. „Die dafür benötigten Mengen an Ökostrom sind selbst nach Meinung von Experten, die der Erneuerbaren-Lobby nahe stehen, ohne radikale Spar- und Effizienzmaßnahmen nicht zu realisieren. Schon gar nicht umweltfreundlich.“

10. Seit Beginn der Energiewende sei der C02-Ausstoß, und darum gehe es ja wohl vor allem, keineswegs gesunken. Um die immer größeren Versorgungslücken auszugleichen, müssten konventionelle Kraftwerke ineffektiv und teuer herauf- und heruntergefahren werden, was die Klimabilanz verschlechtere. „Dass man die im Betrieb C02-freien Kernkraftwerke abgeschaltet hat, halte ich für einen Treppenwitz“, sagt der Autor. Von Seiten der Klimaforscher höre man doch immer wieder, dass es, um die große Katastrophe abzuwenden, jetzt um jedes Zehntelgrad weniger gehe. „Hätte Frau Merkel nicht aus Angst vor einem grünen Wahlsieg hier in Baden-Württemberg den Ausstiegsbeschluss durchgepeitscht, stünden wir jetzt mit unserer C02-Bilanz weitaus besser da“, so Etscheit. Und man hätte vielleicht schon die in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland Braunkohletagebaue stilllegen können. Seiner Meinung nach sei der Atomausstieg auch in sich eine Farce, weil schließlich Atomstrom aus den Nachbarländern importiert werde.

11. „Die Bemühungen zum Energiesparen sind bislang weitgehend wirkungslose geblieben“, findet er. Wenn der Energieverbrauch Deutschlands dieses Jahr um fünf Prozent gesunken sei, sei das ganz überwiegend der warmen Witterung zu verdanken. „Interessant: Der Klimawandel senkt sozusagen von ganz allein den Energieverbrauch. Dagegen schadet er der Erzeugung Erneuerbarer Energien, mit der er eigentlich bekämpft werden soll“, so Etscheit und erntet dafür einige Lacher.

12. Ein Problem, das laut Georg Etscheit gerade erst virulent werde: „Ein gigantischer Park von 100 000 oder mehr Windkraftwerken muss ständig erneuert werden.“ Doch in diesem Bezug wären noch einige Fragen ungeklärt. Was passiert beispielsweise mit den riesigen Rotorblättern, die bislang schwer oder gar nicht zu recyceln wären? Was passiert mit den Betonfundamenten, deren behördlich vorgeschriebener Rückbau nach der Betriebsphase enorme Kosten verursacht?

 

RV: CDU-Fraktion lehnt Windkraftpläne in jetziger Form ab

http://edition.faz.net/faz-edition/rm-hessen/2018-11-27/9d1ffd65a23033a8a136810effca7a42/?GEPC=s5

„Keine gute Beratungsgrundlage“

CDU-Fraktion in Regionalversammlung lehnt Pläne zum Ausbau der Windkraft in jetziger Form ab

htr, 27. November 2018

WIESBADEN. Dass der südhessische Teilregionalplan für erneuerbare Energien wie geplant Mitte Dezember verabschiedet wird, ist unwahrscheinlich. Nach der Berichterstattung dieser Zeitung über gravierende Fehler und Ungereimtheiten in dem Entwurf des Regierungspräsidiums ließ die CDU-Fraktion in der Regionalversammlung gestern verlauten, dass es „keine gute Beratungsgrundlage“ gebe.

Man habe deshalb beschlossen, in der morgigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klima nur einige grundsätzliche Fragen zu stellen, hieß es. Die Fraktion werde aber nicht in die eigentlich vorgesehene Beratung der einzelnen Bearbeitungsgebiete eintreten. Dabei geht es um die Ausweisung von Windvorranggebieten, die insgesamt 1,7 Prozent der Flächen im Regierungsbezirk Darmstadt ausmachen.

„Schwerwiegende Verfahrensfehler und inhaltliche Falschdarstellungen“ erkennt der Verband „Rettet den Taunuskamm“ beispielsweise in den Plänen für einen Windpark auf der „Hohen Wurzel“ im Norden Wiesbadens. Das Regierungspräsidium hatte den Antrag des Wiesbadener Energieversorgers Eswe, dort Windräder zu installieren, vor zwei Jahren aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt.

Weil das Unternehmen gegen die Entscheidung geklagt hat, vertritt das Regierungspräsidium sie gegenwärtig in einem Gerichtsverfahren. Gleichzeitig aber empfiehlt es der Regionalversammlung, dieselbe Fläche im Teilplan für erneuerbare Energien als künftiges Windvorranggebiet festzuschreiben. Der Status bedeutet, dass eine Vorprüfung zur Eignung schon als bestanden gilt. Den Vorwurf, dass diese widersprüchliche Haltung der von den Grünen gestellten Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid auf Einflüsse des von Tarek Al-Wazir (Die Grünen) geführten Wirtschaftsministeriums zurückgehe, weisen beide Häuser zurück.

„Eine erhebliche Verunsicherung“ konstatierte gestern der Geschäftsführer der Unionsfraktion in der Regionalversammlung, Bernd Röttger. Sie betreffe die Beschlussempfehlung des Regierungspräsidiums zum Taunuskamm, aber daneben noch mehrere andere Bearbeitungsgebiete. Das Regierungspräsidium habe darüber hinaus Unterlagen verschickt, die nicht vollständig gewesen seien. In mehreren Fällen habe die erste Version durch eine korrigierte Fassung ersetzt werden müssen. Alles in allem sei der vorgelegte Entwurf des Teilplans „nicht beratungsfähig“.

Die Union verfügt zusammen mit der SPD in der Regionalversammlung über die Mehrheit. Die Sozialdemokraten kommen heute in Frankfurt zu einer Sitzung der Fraktion zusammen. Wenn sie sich die Position der CDU zu eigen machen, ist die für Mitte Dezember vorgesehene Beschlussfassung der Regionalversammlung hinfällig. Die FDP spricht sich grundsätzlich gegen die Pläne zum Ausbau der Windenergie aus…

Naturschutz als Staatsziel: Unerwartete Folgen!

https://deutscherarbeitgeberverband.de/energiefrage/2018/2018_11_17_dav_aktuelles_energiefrage_63_naturschutz_als_staatziel.html

Die Energiefrage – #63

Naturschutz als Staatsziel – mit unerwarteten Folgen

von Dr. Björn Peters, 17. November 2018

Hessen hat im vergangenen Monat abgestimmt. Während an Kommentaren zum Ausgang der Landtagswahl kein Mangel ist, wollen wir uns heute mit einer der parallel stattgefundenen Volksabstimmungen beschäftigen. In die hessische Landesverfassung wurde als ein Staatsziel der Naturschutz aufgenommen, ähnlich wie bereits von einem Vierteljahrhundert in Artikel 20a des Grundgesetzes. Doch dieses Staatsziel könnte für die Ausbaufreunde von Solar- und Windkraft unerwartete und sehr negative Folgen haben.

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist heute nicht nur den Bürgern enorm wichtig, sondern sollte auch Grundlage allen staatlichen Handelns sein. Hierfür sorgen umfangreiche Staatsziele und das Bundesnaturschutzgesetz. Zuletzt wurde das Staatsziel Nachhaltigkeit am vergangenen Wochenende in die hessische Landesverfassung aufgenommen. Wörtlich heißt es in der Vorlage, die wohl mit großer Mehrheit von den Bürgern aufgenommen wurde, „Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen bei ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren“.

Soweit die Theorie. Dass tatsächlich gerade unter der angeblichen Maßgabe der Nachhaltigkeit mit der hiesigen Energiepolitik erhebliche negative Eingriffe in die Natur, die Artenvielfalt und den Wasserhaushalt vorgenommen werden, ist ein Grundwiderspruch, der eine Angriffsfläche für fehlgeleitete Entscheidungen der öffentlichen Hand bietet. Es geht hier bei vor allem um drei Bereiche:

Erstens sind in mehreren Novellen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Baugesetzbuches Regeln aufgenommen worden, die die Windkraft im Wald als notwendige Infrastrukturmaßnahme ansehen (§35 BauGB) und das Tötungsverbot für in ihrem Bestand bedrohte Tiere auflockert (§44ff BNatSchG). Dies kann der Gesetzgeber jederzeit tun, muss aber vor Verabschiedung eines Gesetzes eine umfangreiche Güterabwägung vornehmen, um sicherzustellen, dass keine Staatsziele verletzt werden. Dies ist in den obengenannten Fällen unterblieben.

Zweitens sind öffentliche Eigentümer von Grundstücksflächen verpflichtet, Naturschutzbelange besonders zu berücksichtigen. In §2 Abs. 4 BNatSchG heißt es dazu: „Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden.“ Wird eine solche Grundfläche für den Betrieb Windkraftanlagen oder für agrarische Monokulturen vorgesehen, sind die Gebietskörperschaften zu einer umfassenden Güterabwägung verpflichtet. Sie dürfen den Zustand ihres Gemeindewaldes und ihrer Gemeindewiesen nicht verschlechtern! Der Staat muss dies in Verantwortung aus der Schutzpflicht in Artikel 20a klarstellen und verhindern. Schließt er einen Pachtvertrag beispielsweise mit dem Betreiber einer Windkraftanlage im Wald ab ohne vorherige Güterabwägung, macht dies den Pachtvertrag angreifbar. Fällt aber ein Pachtvertrag, ist eine bereits erteilte Genehmigung für den Betreiber einer Windkraftanlage unbrauchbar. Das Unternehmen handelt sogar strafbar, wenn es nach Klarstellung durch den öffentlichen Grundstückseigentümer Rodungsarbeiten vornimmt…

WIA: Gigantische Vogelkiller verändern das Ökosystem

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/lichtblicke-kolumnen/windraeder-gigantische-vogelkiller-veraendern-das-oekosystem/

Windräder – Gigantische Vogelkiller verändern das Ökosystem

Windräder dezimieren den Bestand an Raubvögeln in dramatischen Ausmaßen. Was unter Fachleuten schon lange bekannt ist, haben jetzt Wissenschaftler bestätigt. In einer Region mit Windparks in Indien haben die Rotoren nahezu alle Raubvögel getötet.

von Holger Douglas, 14. November 2018

Windräder sind wahre Monster im Ausrotten von Vögeln. Sie dezimieren den Bestand an Raubvögeln in dramatischen Ausmaßen. Was unter Fachleuten schon lange bekannt ist, haben jetzt Wissenschaftler bestätigt. In einer Region mit Windparks in Indien haben die Rotoren nahezu alle Raubvögel getötet.

VON WEGEN NATURSCHUTZ
Grüne Landschaftsfresser

Es ist ein großangelegter Vernichtungsfeldzug gegen Raubvögel. Windräder werden in etlichen Gebieten auf der Erde aus dem Boden gestampft. Ein internationales Wissenschaftlerteam befasste sich mit den Folgen von Windparks, die in den Westghats aufgestellt wurden, einem Gebirge im Westen Indiens, das parallel zum Arabischen Meer verläuft. Schon sehr früh siedelten hier Menschen und profitierten vom regenreichen warmen Klima. Heute zählen die Westghats zu den weltweit bedeutenden Biodiversitäts-Hotspots. 2012 wurden 39 Schutzgebiete in den Westghats in die Liste des UNESCO-Weltnaturerbes aufgenommen. Genau dort drehen sich nun die Rotoren der Windräder.

In einer Studie, die in der Wissenschaftszeitschrift „Nature Ecology & Evolution“ veröffentlicht wurde, präsentierten sie die erschreckenden Ergebnisse: Die Windräder sind die Ursache dafür, dass nur noch ein Viertel des ursprünglichen Raubvogelbestandes vorhanden ist. Dreiviertel seien entweder durch die Windräder getötet oder aus dem Habitat vertrieben worden.

Grüne und CDU zerstören Gebrüder Grimms Wald

Die Killerräder machen auch nicht Halt vor sehr seltenen Arten. Die indische Journalistin Prerna Singh Bindra beschreibt den Tod einer jungen, von einem Windrad erschlagenen Großen Indischen Trappe als »eine ökologische Katastrophe«. Von dieser Art gibt es weltweit nur noch rund 150 Vögel.

Untersucht wurden die weiteren Folgen des Verschwindens der großen Raubvögel. Deren Beutetiere haben keine Feinde mehr und können sich nahezu ungehindert vermehren. Entsprechend ändert sich auch das gesamte Ökosystem und sogar das Verhalten von Beutetieren wie Eidechsen. Viele würden sogar nicht mal mehr vor Menschen flüchten.
(»Nature Ecology & Evolution 2018, »Wind farms have cascading impacts on ecosystems across trophic levels«)…

Die Leiterin der Studie, Maria Thaker, betonte: »Es hat Jahrzehnte gedauert, bis wir feststellten, dass Windkraftanlagen Tiere, die fliegen, negativ beeinflussen.«

Hierzulande ist das allerdings schon lange zu beobachten. In Youtube-Videos läßt sich gut verfolgen, wie große Greifvögel um Windräder kreisen und dann erbarmungslos vom Flügel erschlagen werden. Mit zerbrochenen Flügeln fallen sie zur Erde. Auf dem Boden dann ein letzter vergeblicher Überlebenskampf des einst stolzen Vogels. Alles für Naturschützer kein Problem. Jetzt haben wir noch nicht die Fledermäuse betrachtet, die ebenfalls durch Windräder vernichtet werden…

Umso unverständlicher ist es, dass scheinbare »Naturschützer« in den großen Verbänden wie NABU und BUND den millionenfachen Vogeltod akzeptieren. Bisher zogen sie sich darauf zurück, dass unterhalb von Windrädern praktisch keine toten Raubvögel gefunden würden. Kunststück, sind die Teile der verendeten Vögel ein gefundenes Fressen für die zahlreichen Tiere am Boden….

Eine Abrechnung
„Die Welt“: Gescheiterte Energiewende

 

Oberzent: JUWI will Projekt vor Gericht durchsetzen!

https://hirschhorner.wordpress.com/2018/11/16/windkraft-projektierer-juwi-will-das-projekt-auf-dem-katzenwinkel-vor-gericht-durchsetzen/

Windkraft-Projektierer Juwi will das Projekt auf dem Katzenwinkel vor Gericht durchsetzen

von Thomas Wilken, 16. November 2018

Bei der Windkraft wird jetzt mit harten Bandagen gekämpft. Nachdem zwei Tage vorher Landrat Frank Matiaske mit Blick auf den neuen Regionalplanentwurf Erneuerbare Energien bei dessen Verwirklichung bereits eine Normenkontrollklage in den Raum stellt, muss die Stadt Oberzent wegen dieses Thema ebenfalls vor Gericht. Bürgermeister Christian Kehrer teilte der Stadtverordneten-Versammlung mit, dass die Klageschrift der Firma Juwi nun dem Gericht vorliege. „Wir haben aber bereits alles vorbereitet“, trifft die Stadt diese Entwicklung nicht unvorbereitet.

Der Windkraft-Spezialist Juwi mit Sitz in Wörrstadt bei Mainz (seit Ende 2014 ist die Mannheimer MVV Energie Partner und Miteigentümer) plant schon seit längerer Zeit, auf dem „Katzenwinkel“ zwischen Etzean und Airlenbach in Sichtweite des Galgens Windräder zu errichten. Die Firma lässt sich dabei auch nicht vom geballten Widersand erst der Stadt Beerfelden, jetzt ganz Oberzents, beirren, sondern will augenscheinlich das Projekt gnadenlos, ohne Rücksicht auf Verluste, durchziehen.

Bereits mehrfach war dem Unternehmen in Bezug auf dieses Ansinnen, früher in den Beerfelder Gremien, in diesem Jahr auch durch die Stadtverordneten-Versammlung Oberzent, mit einstimmigen Entscheidungen klipp und klar signalisiert worden, dass man es nicht haben will. Das scheint jedoch den Juwi-Verantwortlichen egal zu sein, wie nun die Einreichung der Klageschrift zeigt. Kehrer machte deutlich, dass es sich dabei erst einmal um die Erschließung handelt, die die Stadt ebenfalls verweigert. „Wir werden um eine Gerichtsverhandlung nicht drum herum kommen“, befürchtete er.

Diese Ignoranz gegenüber dem Bürger- und Gremien-Willen vor Ort stellte auch der Kreistag fest, als er den neuen Regionalplanentwurf zur Windkraft in Augenschein nahm. Obwohl die zwölf Städte und Gemeinden bereits mehrfach klar gemacht hatten, dass sie nur die Flächen ihres eigenen Flächennutzungsplans für Windenergie anerkennen, wird weiterhin mehr als doppelte der Kreisfläche (3,74 Prozent) zugeplant. Der Landrat spricht deshalb von einer „Komplett-Verspargelung“.

„Alle Bürgermeister sind gegen den Plan“, machte Kehrer die einhellige Meinung der Rathauschefs im Odenwaldkreis klar. Er wandte sich gegen die Zielrichtung des RP, den Odenwald zur „Ausgleichsfläche“ für dichter besiedelte und windärmere Landkreise in Hessen zu machen. „Wir brauchen die Energiewende“, betonte er, aber das Vorgehen der Darmstädter Behörde „ist nicht zielführend“.

Die vom Landrat ins Spiel gebrachte Normenkontrollklage „ist in den Gremien zu diskutieren“, so Kehrer. In der letzten Stadtverordneten-Sitzung des Jahres am 10. Dezember soll dann ein Beschluss fallen, ob Oberzent sie gutheißt und sich bei Bedarf anschließt. Denn die Regionalversammlung wird voraussichtlich ebenfalls im Dezember über den zweiten Entwurf des Windkraft-Regionalplans abstimmen.

Windräder-Konzentration im Odenwald

https://www.echo-online.de/lokales/suedhessen/windrader-konzentration-im-odenwald_19185978#

Windräder-Konzentration im Odenwald

Zahlreiche weitere Windräder-Standorte sollen nach Vorstellungen des Regierungspräsidiums im Odenwald entstehen. Das Wort hat nun die Regionalversammlung.

von Gerhard Grünewald, 16. November 2018

ODENWALD – Das Darmstädter Regierungspräsidium schlägt der Regionalversammlung vor, in ihrer Dezember-Sitzung rund 12 500 Hektar und damit 1,7 Prozent der Freifläche Südhessens für die Bebauung mit Windrädern freizugeben. Geschehen soll das mit dem Beschluss des Teilplans für die Nutzung Erneuerbarer Energien innerhalb des Regionalplans, dessen Entwurf inzwischen die zweite Beteiligungsrunde durchlaufen hat. Herbeigeführt haben die Stellungnahmen von Behörden und Bürgern hier eine Reduzierung des potenziellen Baulands um 2400 Hektar, die vornehmlich in Taunus und Wetterau gestrichen wurden. Der Odenwald dagegen steht vor einer nur wenig nach unten korrigiertem Flächenbelegung.

Hier sollen nach den jüngsten Erschließungen oder Erweiterungen von Windräder-Plätzen wie am Greiner Eck, auf dem Stillfüssel und dem Kahlberg sowie bei Roßdorf und Groß-Umstadt zwar die Kreise Bergstraße und Darmstadt-Dieburg nur noch ganz vereinzelt Geländestreifen einbringen. Dem Odenwaldkreis allerdings wird ein Beitrag von 3,7 Prozent seiner Gesamtfläche abverlangt. Von den derzeit drei Standorten Hainhaus bei Breitenbrunn und Vielbrunn, Felgenwald zwischen Vielbrunn und Eulbach sowie Geisberg zwischen Mossautal und Erbach mit insgesamt 16 Anlagen soll die Windräder-Ausbreitung auf 18 Gebiete mit Platz für rechnerisch bis zu 350 Flügelmasten ausgedehnt werden…

Die umfassenderen Belegungsabsichten der Regionalplanung betreffen vor allem folgende Gegenden:

Oberzent/Wald-Michelbach/ Grasellenbach:
Bisher von in den vergangenen Jahren verwirklichten Windparks knapp jenseits ihrer Grenzen tangiert (Greiner Eck, Stillfüssel, Kahlberg), soll die Odenwaldkreis-Stadt Oberzent in ihrem Gebiet Anlagen auf der Hirschhorner Höhe zwischen Beerfelden und Rothenberg, auf dem Finkenberg bei Finkenbach und im Katzenwinkel bei Etzean tragen. Erfassen soll die Windräder-Belegung zudem die Hochfläche im Gebiet Brombach/Schönmattenwag und eine verbleibende Fläche bei Wald-Michelbach.

Reichelsheim/Mossautal/ Fürth/Lindenfels:
Vom bestehenden Windpark auf dem Kahlberg bei Fürth/Kreis Bergstraße wollen die Planer eine weitläufige Anlagen-Ansammlung entwickeln, die sich über den Lärmfeuer-Höhenrücken über die Hoschbachshöhe bis kurz vor den Morsberg zieht. Parallel dazu soll auch der westlich gelegene Kamm rund um den Stotz-Buckel bebaut werden.

Erbach/Michelstadt/Vielbrunn:
Vorgesehen ist eine weitere Ausdehnung des teilerschlossenen Felgenwald-Gebiets Richtung Weiten-Gesäß/Stadtmitte, dazu die Verwendung des stadtnahen Kornbergs beim Wohnplatz Habermannskreuz und des Habrichs in Richtung Zell. Die bestehende Fläche beim Hainhaus soll nach Südosten auf Vielbrunn zu erweitert werden.

Bad König/Brombachtal:
Für Windräder freigeben will der RP die Momarter Höhe, den Eichels in Richtung Kirchbrombach und das Gebiet Hardtberg/Heidenberg an der Grenze mit Rimhorn.

Breuberg/Lützelbach/Groß-Umstadt:
Zur großräumigen Erschließung vorgesehen sind Arnheiter Höhe und Querberg zwischen Rai-Breitenbach und Lützel-Wiebelsbach. Deutlich in Richtung Höchst/Breuberg ausgreifen soll zudem die Erweiterung des Groß-Umstädter Windräder-Standorts auf das Gebiet der klassischen Waldverbindung „Frankfurter Straße“.

Odenwaldkreis droht mit Klage gegen Windkraft-Pläne

https://www.echo-online.de/lokales/odenwaldkreis/odenwaldkreis/odenwaldkreis-droht-mit-klage-gegen-windkraft-plane_19182036

Odenwaldkreis droht mit Klage gegen Windkraft-Pläne

Wenn neue Windrad-Standorte in Südhessen so beschlossen werden, wie es das Regierungspräsidium vorschlägt, muss die Regionalversammlung mit juristischem Widerspruch aus dem Odenwaldkreis rechnen. Landrat Matiaske legt sich auf ein Veto fest.

Von Manfred Giebenhain und Gerhard Grünewald, 14. November 2018
ODENWALDKREIS – Wenn die Regionalversammlung die Regionalplan-Ergänzung zur Ausweisung von Windräder-Standorten in Südhessen so beschließt, wie dies das Regierungspräsidium vorschlägt, muss sie mit juristischem Widerspruch aus dem Odenwaldkreis rechnen. Das zeichnet sich nach einer entsprechenden Positionierung des Odenwälder Landrats Frank Matiaske in der jüngsten Sitzung des Kreistags in Reichelsheim ab. Der Verwaltungschef hat für den Fall der Annahme des Entwurfs durch den Regionalrat nicht nur eine Normenkontrollklage der Städte und Gemeinden angeregt, sondern sich auch zu der Idee der Unterstützung eines solchen Vorgehens durch den Odenwaldkreis bekannt.
Eine unerwartete Wendung nahm mit dieser Positionierung und flankierenden Statements aus dem Parlament die Beratung eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen zu einer Energie- und Klimabilanz für den Odenwaldkreis. Während die Forderung der Ökopartei nach einer Studie zur Wirksamkeit der regionalen Maßnahmen in Anlehnung an das Vorgehen des Nachbarkreises Miltenberg zur Diskussion in die Fachausschüsse gegeben wurde, öffnete ein Ergänzungsantrag des Kreistagsabgeordneten und früheren Landrats Horst Schnur (SPD) zur Überprüfung der Windenergie-Nutzung in dieser Bilanz endgültig die Schleusen für die parlamentarische Thematisierung der jüngsten Entwicklung in der Windräder-Planung.
Bezug auf den eigenen Flächennutzungsplan
Druck baut hier seit Tagen das schrittweise Bekanntwerden des zweiten Entwurfs für den sogenannten Teilplan Erneuerbare Energien auf, mit dem der Regionalplan ergänzt werden soll. Denn mit nur marginalen Korrekturen gegenüber der ersten Vorlage schreibt dieser eine Belegung des Odenwaldkreises mit Windrädern fest, die weit über das hinausgeht, was die Städte und Gemeinden in einer eigenen Planung für erträglich erklärt haben. Dabei hatte sich Horst Schnur noch den Widerwillen seiner SPD-Parteikollegen auch aus dem Odenwaldkreis zugezogen, als er schon bei der ersten Behandlung des Entwurfs in der Regionalversammlung sein Veto einlegte. Wohl auch zur Vermeidung eines drohenden Zerwürfnisses mit den Kollegen aus dem Ballungsraum setzten die Odenwälder Sozialdemokraten damals noch auf Korrekturen in der zweiten Anhörungsphase. Auch die Reaktion darauf, dass sich diese Erwartungen nun nicht erfüllt haben, überließ die Kreis-SPD zunächst anderen: Es war die ÜWG-Fraktion, die eingangs der Kreistagssitzung darauf aufmerksam machte, dass am 14. Dezember die Regionalversammlung Südhessen über die Gültigkeit von Vorrangflächen entscheiden werde. Ihren Vorschlag, durch „die Bildung einer Odenwälder Allianz eine der letzten Chancen zu nutzen, die Planung zu verhindern“, hielt eine SPD-geführte Mehrheit noch von der Tagesordnung ab.
Als Horst Schnur dann mit seinem Änderungsantrag doch noch ein Mittel fand, das Thema in die Sitzung einzubringen, legte sich der sozialdemokratische Landrat Frank Matiaske zumindest persönlich fest: Unterstützt durch den Odenwaldkreis könnten dessen Kommunen abermals den Rechtsweg einschlagen, um eine Berücksichtigung ihres eigenen Flächennutzungsplans im Regionalplan durchzusetzen…

Odenwaldkreis: Landrat rät zur Normenkontrollklage

http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=5036&cHash=84189b3f50f2836f8dec26322a6d694b

Landrat rät Kommunen notfalls zu Normenkontrollklage

Deutliche Kritik an neuem Windkraft-Plan: Odenwaldkreis unterstützt Städte und Gemeinden

von: Pressedienst Odenwaldkreis, 13. November 2018

ODENWALDKREIS. – Landrat Frank Matiaske hat den neuen Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2018, in dem die Vorrangflächen für Windkraftanlagen in Hessen ausgewiesen werden, deutlich kritisiert.

„Auch der neue Entwurf weist für den Odenwaldkreis im Verhältnis zu anderen hessischen Kreisen deutlich mehr Vorrangflächen aus, das ist für uns nicht hinnehmbar“, sagte Matiaske am gestrigen Montag, 12. November, im Kreistag des Odenwaldkreises.

Für den Fall, dass die Regionalversammlung im Dezember für den vorgelegten Entwurf stimmt und den von den Städten und Gemeinden des Odenwaldkreises erarbeiteten Flächennutzungsplan weiterhin nicht berücksichtigt, rät Matiaske den Kommunen, eine Normenkontrollklage zu erheben.

„Ich würde diesen Schritt befürworten und mich dafür einsetzen, dass der Kreis die Städte und Gemeinden unterstützt, wie auch schon bei der Erstellung des Flächennutzungsplans.“ Jener Plan sieht acht Gebiete für Windkraftanlagen vor, die 1,61 Prozent der Kreisfläche in Anspruch nehmen.

Insgesamt weist der aktuelle TPEE-Entwurf 18 Vorrangflächen im Odenwaldkreis für Windräder aus. „Das würde auch in Verbindung mit dem, was sich an den Kreisgrenzen in den Nachbarlandkreisen abzeichnet, eine Komplett-Verspargelung des Odenwaldkreises bedeuten.

Genau dies wollten die Städte und Gemeinden gemeinsam mit dem Kreis durch die ursprüngliche Aufstellung des Flächennutzungsplans verhindern“, so Matiaske.

Der neue TPEE-Entwurf sieht vor, etwa 3,74 Prozent der Fläche als Windkraft-Vorrangflächen auszuweisen. Das ist gegenüber dem TPEE-Plan von 2016 eine Reduzierung um 0,08 Prozentpunkte beziehungsweise etwa 51 Hektar. „Das ist nur eine marginale Änderung, die unseren Vorstellungen in keiner Weise entspricht“, so Matiaske.

Weggefallen sind im Vergleich zu dem Plan von 2016 die Flächen in den Gemarkungen Breuberg und Oberzent-Rothenberg. Im Bereich anderer Gemarkungen, zum Beispiel denen von Bad König/Lützelbach/Michelstadt, wurde die Größe der schon ausgewiesenen Flächen reduziert.

Dazu kommen noch die Gebiete in unmittelbarer Nachbarschaft des Odenwaldkreises auf dem Gebiet der Kreis Bergstraße, zum Beispiel in der Gemarkung Reichelsheim/Fürth. Matiaske sagte den Kreistagsmitgliedern zu, die Situation mit dem Landrat des Kreises Bergstraße, Christian Engelhardt, zu besprechen.

Zu den im TPEE-Entwurf vorgesehenen Windkraft-Vorrangflächen gehören auch solche, die von der Deutschen Flugsicherung noch nicht für den weiteren Planungsprozess freigegeben worden sind.

Bereits geklagt haben die Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises gegen die Ablehnung ihres Flächennutzungsplans durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte den Klägern zwar teils Recht gegeben, die Klage insgesamt aber zurückgewiesen. Dagegen sind die Kommunen vorgegangen, so dass nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden muss.

Blackout-Wie sicher ist die deutsche Stromversorgung?

https://www.deutschlandfunk.de/energiemanagement-blackout-wie-sicher-ist-die-deutsche.724.de.html?dram:article_id=432939

Energiemanagement

Blackout – Wie sicher ist die deutsche Stromversorgung?

Das europäische Verbundsystem zählt zu den sichersten Stromnetzen der Welt. Doch Experten warnen vor dem Risiko eines großräumigen und lang andauernden Blackouts. Ob Energiewende, Cyberattacken oder Klimawandel – die Faktoren, die ein stabiles Stromnetz gefährden, sind größer denn je.

von Dagmar Röhrlich, 11. November 2018

Samstag, 4. November 2006. Die „Norwegian Pearl“ soll von der Papenburger Meyer Werft in die Nordsee ausgeschifft werden. Doch es stören die Höchstspannungsleitungen über die Ems. Sie müssen abgeschaltet werden. Ein heikles Unterfangen.

„Wir hatten uns ja europaweit sehr, sehr gut koordiniert abgestimmt, dass – und zwar um 1:00 Uhr in der Nacht – die Freischaltung der betroffenen zwei Leitungen passieren sollte, um die „Norwegian Pearl“ passieren zu lassen“, erinnert sich Klaus Kleinekorte. Er ist technischer Geschäftsführer beim Dortmunder Übertragungsnetzbetreiber Amprion. Über Monate hinweg sind minutiöse Planungen gelaufen. Drei Unternehmen sind in die Aktion involviert, doch die beiden Leitungen, um die es geht, gehören E.on. Dort fragt er am Tag vor dem Ereignis die Werft an, ob sich das Ganze vorziehen ließe.

„Die verantwortlichen Kollegen dort oben haben dann noch einmal in eigener Regie – ohne eine weitestgehende neue Abstimmung zu machen – haben die noch mal für sich selber eine Rechnung geführt, ob es nicht eventuell auch schon eher erfolgen kann, und haben sich dann entschlossen, diese Leitungen gegen 22 Uhr abends abzuschalten.“

Drei Tage ohne Strom führen zur Katastrophe

Doch um 22 Uhr muss gerade aufgrund bestehender Lieferverträge viel Strom durch das Netz transportiert werden und auch die Windräder produzieren viel Elektrizität, die in die Niederlande soll. In den Kontrollwarten laufen Überlastungswarnungen ein. Alle versuchen, das Netz zu stabilisieren, doch ein Dominoeffekt setzt ein und zehn Millionen Haushalte in halb Europa sind ohne Strom…….

Erneuerbare Energien ändern die Spielregeln

In Märkten, in denen inzwischen auch unterschiedliche Firmen für Erzeugung und Transport zuständig sind. Doch den tiefsten Einschnitt brachten die Erneuerbaren. Sie ändern die Spielregeln. So stammt der Strom nicht mehr aus wenigen großen Kraftwerken, sondern aus vielen Quellen, bis hinunter zur Solaranlage auf dem Dach….

Derzeit liegt der Anteil der Erneuerbaren an der Stromproduktion bei rund 36 Prozent. Doch dieser Anteil schwankt mit dem Wetter, klettert mal auf 90 Prozent oder sinkt zehn Prozent. Skeptiker fürchten deshalb, dass das europäische Stromnetz mit dem weiteren Ausbau des Ökostroms an Stabilität verlieren könnte, weil sich das schwankende Angebot dann immer stärker auf das Stromnetz auswirkt – und weil immer weniger „klassische“ Kraftwerke bei Bedarf stabilisieren. Weil sozusagen kein Stein mehr auf dem anderen bleibt, scheint das Stromnetz, das für ganz andere Verhältnisse konzipiert und gebaut worden ist, oft am Rande seiner Leistungsfähigkeit zu operieren:

„Also, ich kann dazu nur sagen, oft ist untertrieben. Das ist inzwischen schon leider Tagessituation“, urteilt Amprion-Manager Klaus Kleinekorte. Für die Rahmenbedingungen im 21. Jahrhundert muss das Übertragungsnetz modernisiert, umgebaut und erweitert werden – bei vollem Betrieb und am Rand des Möglichen. Und unter Zeitdruck. Wenn in vier Jahren der letzte Atommeiler vom Netz gehen wird, sollte eigentlich der Windstrom aus dem Norden den Nuklearstrom aus dem Süden ersetzen…

 

Vorrangflächen: Odenwald weiter stark belastet!

http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=5017&cHash=8b64a3808552c67739d2d350c33f2ef1

Vorrangflächen für Windkraft: Mittelhessen entlastet – Odenwald weiter stark belastet

Während die mittelhessische Region um Wölfersheim über Entlastung bei den Plänen des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Regionalverbands FrankfurtRheinMain zu Windkraftvorrangflächen frohlockt, sind die Bewohner des Odenwaldes entsetzt über eine auch weiterhin starke Belastung durch Windkraftanlagen.

von: er, 11. November.2018

Auch im neuen >Teilplan Erneuerbare Energien< des Flächennutzungsplanentwurfs, der vom Regierungspräsidium Darmstadt jetzt dem Regionalverband FrankfurtRheinMain als Beschlussvorlage für die Verbandskammer vorgelegt wurde, ist der Odenwald stark mit Windkraft-Vorrangflächen belastet, so wie hier in einer Fotomontage dargestellt im Gebiet Katzenwinkel bei Beerfelden…

… oder das hier ebenfalls als Fotomontage dargestellte Gebiet im Raum Oberschönmattenwag bei Wald-Michelbach.

Der für die Gemeinde Wald-Michelbach inzwischen vom RP genehmigte regionale Teilplan, der sich auf das bereits mit Windkraftanlagen bebaute Gebiet Stillfüssel beschränkt, wäre mit Rechtskraft des jetzt vorgelegten RP-Entwurfs damit ebenso hinfällig, wie sich die Klage der Odenwaldkreis-Kommunen gegen den vom RP abgelehnten gemeinsamen Teilplan für Windkraftvorrangflächen erledigt hätte.

Während die mittelhessische Region um Wölfersheim über Entlastung bei den Plänen des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Regionalverbands FrankfurtRheinMain zu Windkraftvorrangflächen frohlockt, sind die Bewohner des Odenwaldes entsetzt über eine auch weiterhin starke Belastung durch WindkraftanlagenSÜDHESSEN / ODENWALD. – Im Wetteraukreis und insbesondere in und rund um Wölfersheim jubilieren die Bewohner: Die vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain der Verbandskammer jetzt vorgelegte Beschlussempfehlung zum Flächennutzungsplan mit Vorrangflächen für Windkraftanlagen entlastet diese Region deutlich.

Wesentlich anders sieht es dagegen im Odenwald aus. Während alle geplanten Vorrangflächen um den Wölfersheimer Ortsteil Wohnbach in den neusten Planungen komplett entfallen, und die Fläche zwischen Melbach, Södel, Wisselsheim und Rödgen „aus Naturschutzgründen um mehr als die Hälfte verkleinert werden muss“ (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/wetteraukreis/details/?tx_ttnews), sind die Vorrangflächen im südhessischen Bereich und hier insbesondere im Odenwald nur unwesentlich verkleinert worden.

Naturschutz und Kulturerbe Burg Münzenberg haben Windkraftgebiet gestoppt

Naturschutzgründe und insbesondere auch die in Sichtweite gelegene Burg Münzenberg haben das seit 2014 im „Teilplan erneuerbare Energien“ des Flächennutzungsplanentwurfs vorgesehene große Gebiet zwischen Wölfersheim, Münzenberg und Rockenberg gestoppt.

Alleine dieses Gebiet umfasste über 38% der gesamten für Rhein-Main vorgesehenen Windvorrangflächen. Nachdem das Gebiet zunächst reduziert wurde, fällt es nun komplett weg. Dagegen werden im neuen Planentwurf die Vorrangflächen im Odenwald lediglich um 314,8 ha von ursprünglich vorgesehenen 3.544,8 ha auf nunmehr 3.230 ha reduziert.

Insgesamt umfassen die Vorrangflächen der Planungsregion Südhessen außerhalb des Regionalverbandes 11.117 ha. Im Gebiet des Regionalverbandes sind 1.396,9 ha, somit insgesamt 12.513,9 ha für Vorrangflächen im Planentwurf enthalten.

Mindestens rund 320 Windräder könnten im Odenwald entstehen

Regional am stärksten belastet werden dabei der Odenwaldkreis und Teile des Landkreises Darmstadt-Dieburg im südöstlichen Bereich von Groß-Umstadt bis Rothenberg, sowie größere Abschnitte im benachbarten Landkreis Bergstraße zwischen Reichelsheim, Lindenfels, Fürth, Grasellenbach und Rimbach sowie rund um Wald-Michelbach und Hirschhorn/Neckarsteinach.

Auf diesen Odenwald-Vorrangflächen könnten gemäß der Faustregel (mindestens 1 Windrad pro 10 ha Fläche) mindestens rund 320 Windräder entstehen.

Unberücksichtigt bleiben darüber hinaus noch angrenzende Vorrangflächen in den südhessischen Nachbarkreisen Rhein-Neckar (Baden-Württemberg), Aschaffenburg und Miltenberg-Obernburg (Bayern), die in grenznahen Bereichen die Gesamtbelastung mit Windrädern noch deutlich erhöhen können.

Gemeinsamer Regionalplan der Odenwald-Kommunen wertlos

Sofern dieser Regionalplan Rechtskraft erlangt, wären sowohl der derzeit noch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel beklagte, vom RP Darmstadt abgelehnte gemeinsame >Teilplan erneuerbarer Energien< der Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises mit deutlich weniger Vorrangflächen für Windräder, als auch der vom RP bereits genehmigte entsprechende Teilplan für die Gemeinde Wald-Michelbach bedeutungslos.

„Auch massive Proteste, fachlich versiert vorgetragene Fakten und gutachterlicher Stellungnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen (Naturschutz, Denkmalschutz, Trinkwasserschutz, Landschaftsschutz usw.)“ hätten die Vergrößerung der Vorrangflächen nicht verhindern können, sagt René Rock, FDP-Fraktionschef im hessischen Landtag.

„Sogar Flächen, die im Rahmen von Genehmigungsverfahren bereits intensiv untersucht und dann abgelehnt wurden (z.B. „Hohe Wurzel“), wurden erneut als Vorranggebiete ausgewiesen.“ Am Freitag, 14. Dezember, wird die Regionalversammlung Südhessen über die Gültigkeit dieser Vorrangflächen abstimmen.

FDP-Fraktionschef René Rock lädt zur Besprechung nach Wiesbaden ein

Deshalb lädt René Rock für Dienstag, 20. November, 14.30 Uhr in den Hessischen Landtag (Raum 510W) nach Wiesbaden ein, „um hier die Ergebnisse im Einzelnen (auch bezogen auf die einzelne Vorrangfläche) zu besprechen und unsere Pläne für das weitere Vorgehen darzustellen“.

Dabei seien auch mehrere Vertreter der FDP-Fraktion in der Regionalversammlung Südhessen anwesend, um weitere Argumente aufzunehmen, die für die Sitzung der Regionalversammlung am 14. Dezember von Bedeutung sein könnten. „Deshalb ist für uns eine möglichst breite Unterstützung durch die Bürgerinitiativen wichtig.“

Wichtiger Hinweis: Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Besucher seit dem 1. September schriftlich bei der Landtagsverwaltung anmelden. Deshalb ergeht die Bitte an alle Interessenten, sich kurz und verbindlich namentlich anzumelden. Außerdem ist es notwendig einen Lichtbildausweis an der Pforte zu hinterlegen, um Zugang zum Landtag zu bekommen.