Archiv der Kategorie: Artikel

MDR: Wind und Wut – der Windkrieg von Osterburg

https://www.mdr.de/echt/echt-windkraft-osterburg-100.html

Wind und Wut – der Windkrieg von Osterburg

Als Thomas Meissner vor 24 Jahren ein kleines Stück Bauland in der Nähe von Osterburg kauft, war er sicher, sein Traumgrundstück gefunden zu haben. „Traumhaft ruhig, in der Nähe ein kleiner Wald. Und wenn es überhaupt einmal laut war, zogen die Zugvögel über das Haus.“ Dieser Traum ist für Thomas Meissner nun zu Ende. Denn die Windräder kamen – gleich drei gigantische Türme. 220 Meter hoch ragen sie in den Himmel, gehalten von einem 3.000 Tonnen schweren Betonfundament.

Seit Anfang Februar drehen sich die riesigen Rotoren und Thomas Meissners Ruhe ist dahin. „Ich höre, die Rotoren, nachts blinkt die Anlage bis in mein Wohnzimmer und ich habe Angst vor Infraschall.“ Thomas Meissner muss umbauen, damit das Schlafzimmer zukünftig auf der anderen Seite seines Wohnhauses liegt.

Aber diese Geschichte hat auch eine andere Seite: Der Osterburger Bürgermeister Nico Schulz ist mit seiner Stadt an zwei der drei neuen Windräder beteiligt. Das bringt Pachteinnahmen und Gewinne aus dem Stromverkauf. „Wir planen eine richtige Bürgerbeteiligung. Wir wollen Schatzbriefe mit garantierten Renditen ausgeben und das nur für die Bürger in Osterburg. Die Idee ist, dass möglichst viele Menschen von der Windenergie profitieren.“ Ein Rezept, um die Akzeptanz für Windparks zu erhöhen, denn die Windenergie steckt in der Krise…

FAZ: „Stromverbrauch sinkt – Endpreise noch nicht“

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/epidemie-stromverbrauch-sinkt-endpreise-noch-nicht-16690812.html

Auswirkungen des Virus :

Stromverbrauch sinkt – Endpreise zunächst nicht

Durch die Coronavirus-Krise wird die deutsche Industrie schon bald weniger Strom verbrauchen. Die Großhandelspreise sind bereits gefallen.

22. März 2020

Werksschließungen und Produktionseinschränkungen in der Industrie wegen der Coronavirus-Krise werden nach Einschätzung der Energiebranche auch zu einem spürbaren Rückgang des Stromverbrauchs in Deutschland führen. Die Großhandelspreise für Strom seien bereits deutlich gefallen, teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BdEW) mit. An der Strombörse seien die Preise für Lieferungen im April innerhalb einer Woche um fast 30 Prozent gesunken.

Der meiste in Deutschland verbrauchte Strom wird allerdings über längerfristige Verträge und damit zu festgeschriebenen Preisen verkauft. „Der Preisverfall am Spotmarkt hat zunächst keinen großen Einfluss auf den Strompreis für den Endverbraucher“, sagte ein Sprecher des Strompreis-Vergleichsportals Verivox. „Im Gegenteil: Die Strompreise haben in Deutschland im März mit 30,14 Cent pro Kilowattstunde ein neues Rekordhoch erreicht.“

Es gebe allerdings günstige Anbieter, deren Tarife seit Anfang des Jahres um durchschnittlich drei Prozent gesunken seien. „Je kurzfristiger Versorger einkaufen, desto eher können sie das gesunkene Preisniveau auch an Verbraucher weitergeben“, sagte der Verivox-Sprecher. Sie hätten jetzt wieder mehr Spielraum, „die sinkenden Preise im Großhandel weiterzugeben“.

Verbrauchsrückgang absehbar

In der vergangenen Woche ist der Stromverbrauch in Deutschland noch weitgehend stabil geblieben. Nach Zahlen der Bundesnetzagentur war der Nettostromverbrauch bis einschließlich Donnerstag ähnlich hoch wie in der gleichen Woche vor einem Jahr. Das werde sich aber ändern, wenn etwa die von der Autoindustrie angekündigten Produktionseinstellungen umgesetzt seien…

Eklat bei Verhandlungen zum Windräder-Abstand!

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eklat-bei-verhandlungen-zum-windraeder-abstand-a-b70e6c55-6f4b-479d-aed9-38559179f23e

Energiewende

Eklat bei Verhandlungen zum Windräder-Abstand

Der Streit um die Abstandsregel für Windräder wird immer bizarrer: Wirtschaftsminister Altmaier distanziert sich von einem Kompromissvorschlag, den seine eigene Abteilungsleiterin an SPD und CDU verschickt hatte.

Südlich von Hirschhorn: Bis zu 5 Windräder möglich!

https://www.rnz.de/nachrichten/region_artikel,-spechbachepfenbach-platz-gibt-es-fuer-maximal-fuenf-windraeder-_arid,504017.html

Spechbach/Epfenbach

Platz gibt es für maximal fünf Windräder

Für den Standort „Dreimärker“ zwischen Spechbach und Epfenbach gibt es vier Interessenten

Von Von Christoph Moll, 12. März 2020

Spechbach/Epfenbach. Wenn Spechbachs Bürgermeister Guntram Zimmermann aus seinem Haus schaut, sieht er die rund acht Kilometer Luftlinie entfernten Windräder am Greiner Eck. Seit drei Jahren drehen sich hoch über Neckarsteinach die Rotoren und erzeugen Strom. Es ist der erste Windpark in der näheren Umgebung von Heidelberg. Gut möglich, dass Zimmermann bald weitere Windräder sieht, die aber deutlich näher sind. Denn die Chancen steigen, dass ein weiterer Windpark in der Region gebaut wird – nämlich zwischen Spechbach und Epfenbach. Für den etwa 300 Meter hoch und im Wald gelegenen Standort „Dreimärker“ gibt es inzwischen vier Interessenten, wie Zimmermann auf RNZ-Anfrage verriet. Doch noch gibt es für die Windräder einige Hürden zu nehmen…

Bereits vor zehn Jahren hatte die Gemeinde Spechbach ein Gutachten des Tüv Südwest in Auftrag gegeben. „Dieses hat ergeben, dass der Standort knapp unter der Grenze für eine Wirtschaftlichkeit liegt“, berichtet Bürgermeister Zimmermann. „Durch neue Technik sieht das aber nun anders aus.“ So seien – wie am Greiner Eck – getriebelose Generatoren im Einsatz, die mit viel weniger Widerstand laufen und so mehr Strom erzeugen.

Zimmermann betont, dass Gespräche mit Interessenten in Absprache mit seinem Epfenbacher Kollegen geführt werden. Eines der vier interessierten Unternehmen sei bereits vor Ort gewesen, die anderen kommen noch. „Es handelte sich erst einmal um eine Interessensbekundung“, berichtet Zimmermann. Die Branche sei extrem vorsichtig geworden…

Bund-Länder-AG soll Windkraftstreit lösen

https://www.spiegel.de/wirtschaft/windenergie-bund-laender-ag-soll-windkraft-streit-loesen-a-de5b87bd-1ca7-451c-ad55-a24ed50311bc

Abstandsregeln

Bund-Länder-AG soll Windkraftstreit lösen

Der Zoff um Abstandsregeln für Windräder wird in einem neuen Gremium aus Ländern, Abgeordneten und Ministerien geschlichtet. Das Format hatte schon bei der Festlegung eines CO2-Preises Erfolg.

Von Stefan Schultz und Gerald Traufetter,

Breit getragener Appell für entfesselten Ökostromausbau!

https://www.energie-und-management.de/nachrichten/detail/breit-getragener-appell-fuer-entfesselten-oekostromausbau-135844?scope=EXK&user=81879

POLITIK:

Breit getragener Appell für entfesselten Ökostromausbau

Im Vorfeld des Bund-Länder-Treffens am 12. März hat eine breite Allianz für einen forcierten Ökostromausbau appelliert, der auch der derzeit schwächelnden Konjunktur zugute käme.

Von Ralf Köpke © 2020 Energie & Management GmbH, 11. März 2020

Vor dem Treffen der Ministerpräsidenten aus den 16 Bundesländern mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 12. März im Kanzleramt fordert ein Bündnis aus Energiewirtschaft, Umweltschützern und Gewerkschaften einen schnelleren Ökostromausbau. „Der Erneuerbaren-Ausbau muss endlich effektiv forciert werden“, heißt es in einem Appell, den die Allianz im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz an die Länderchefs und die Kanzlerin geschickt hat.

Die Verbände fordern darin unter anderem, bundesweit keinen einheitlichen Mindestabstand zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnungssiedlungen einzuführen. „Die gegenwärtig diskutierte pauschale Mindestabstandsregelung von 1.000 Metern lehnen wir entschieden ab“, heißt es in dem Appell…

Genau ein solches festes Mengengerüst komme auch der derzeit schwächelnden Konjunktur zugute, betont Reiner Priggen: „Durch Beschränkungen wie dem Solardeckel oder die Debatten um Mindestabstände bei der Windenergie an Land blockiert der konservative Wirtschaftsflügel von CDU und CSU derzeit aber bundesweit Investitionen von zehn Milliarden Euro in erneuerbaren Energien“, kritisiert der Vorsitzende des Landesverbandes Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen….

Priggen setzt darauf, dass sich der Düsseldorfer Regierungschef Armin Laschet (CDU) bei dem Bund-Länder-Treffen für eine „Entfesselung“ dieses „riesigen Investitionsprogramms“ stark machen wird: „Wenn es Laschet schafft, die Blockadehaltung des Wirtschaftsflügels aufzulösen, können allein nach Nordrhein-Westfalen Anlageninvestitionen in Höhe von zwei Milliarden Euro fließen.“…

Niedersachsen will Fläche für Windenergie verdoppeln

https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article206444053/Niedersachsen-will-Flaeche-fuer-Windenergie-verdoppeln.html

Niedersachsen will Fläche für Windenergie verdoppeln

9. März 2020

Hannover (dpa/lni) – Das Land Niedersachsen will den stockenden Ausbau der Windenergie mit neuen Vorgaben wieder ankurbeln. So sollen von 2030 an so viele neue Windräder gebaut werden, dass die in Anspruch genommene Fläche langfristig etwa doppelt so groß ist wie heute. Einen pauschalen Mindestabstand zu Wohngebieten wird es nicht geben, wie Umweltminister Olaf Lies (SPD) am Montag sagte. Auch in einigen Wäldern sollen Windkraftanlagen entstehen können. Um die Akzeptanz auf dem Land zu steigern, sollen die Kommunen zwei Prozent des Umsatzes, mindestens jedoch 10 000 Euro pro Anlage erhalten. Darauf verständigte sich die Regierung mit Kommunen, Gewerkschaften, Branchenverbänden, Anlagenherstellern und Umweltschützern.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien sei eine Grundlage für den Klimaschutz und ein Jobmotor für die Region, sagte Lies bei der Vorstellung der Ergebnisse in Hannover. Bundesweit ist Niedersachsen mit mehr als 6400 Windkraftanlagen bereits Vorreiter beim Ausbau.

Verstößt der forcierte WKA-Ausbau gegen die Verfassung?

https://eifelon.de/region/verstoesst-der-geplante-forcierte-windradausbau-gegen-die-verfassung.html

Verstößt der geplante forcierte Windradausbau gegen die Verfassung?

Eifel: Der ökologische Nutzen der Windkraftförderung lässt sich kaum exakt berechnen. Wer eine politische Weichenstellung, die auf eine Verdoppelung oder Verdreifachung der Windanlagen in Deutschland hinausläuft und immense Umweltbeeinträchtigungen verursachen wird, durchsetzen will, hat die Argumentationslast dafür, dass der ökologische Nutzen größer ist als die Schäden. Es reicht nicht aus, dass die Bundesregierung einfach auf den globalen Klimawandel hinweist. Sie müsste in rational nachvollziehbaren Abschätzungen zeigen, welche CO2-Einsparungen durch den Windkraftausbau netto zu erwarten sind und wie diese sich auf die Erd­erwärmung auswirken.

Der weitere Ausbau der Windkraft ist verfassungswidrig. Die Organe des Staates müssen die Verfassungsmäßigkeit ihres weiteren Tuns durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.“

ist sich Prof. Dr. Werner Mathys, Sprecher für den Landesverband Vernunftkraft NRW e.V., sicher.

Es müsse abgewogen werden, ob der Nutzen der Windkraft für den Klimaschutz – genauer für die Vermeidung von Umweltschäden, die durch eine menschenverursachte Erderwärmung entstehen – größer ist als die Umweltschäden, die von dieser Technologie verursacht werden. Das verlangt der Artikel 20a des Grundgesetzes.

Im geplanten weiteren massiven Ausbau der Windenergie wird ein Verstoß gegen das im Artikel 20a GG definierte Staatsziel des Schutzes der Umwelt gesehen. Im Fokus der Argumentation von Vernunftkraft NRW steht der „Abwägungsausfall“, den die Politik bei ihrer Entscheidung für die Erneuerbaren Energien verursacht hat. Der Verein stützt sich dabei auf die ausführliche Analyse des namhaften Staatsrechtslehrers und Grundgesetzkommentators Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Freiburg.

Er hat das Thema aufgegriffen und sich mit den staatsrechtlichen Aspekten des geplanten forcierten Ausbaues der Windkraft beschäftigt.

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ lautet Artikel 20a des Grundgesetzes (GG)

Alle Entscheidungsträger sind nach Art. 20a GG in der Pflicht, Schaden von der Natur und den Bürgern abzuwenden. Dies gilt für alle Staatsorgane, wie Behörden und alle Politiker bis hin zur kommunalen Ebene. Jeder ist persönlich verpflichtet, sich ein eigenes Urteil über die Rechtmäßigkeit seines Tuns zu bilden und kann sich nicht allein auf die Verwaltungspraxis verlassen, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des einschlägigen Verwaltungshandelns dargestellt werden. Parlament und Verwaltungsbehörden sind an Artikel 20a GG gebunden.

Prof. Murswiek ist überzeugt, dass einem weiteren ungebremsten Ausbau der Windkraft in Deutschland erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.

Windenergie soll Strom liefern und gilt als CO2-schonende Alternative zu konventionellen Kraftwerken. Andererseits beeinträchtigen die Windanlagen Natur und Umwelt. Art. 20a GG verlangt hier eine Abwägung: Überwiegt der Nutzen oder der Schaden, den die Anlagen hervorrufen?

Nach vorgelegten Zahlen des Umweltbundesamtes sparten Windräder im Jahr 2018 circa 75 Millionen Tonnen CO2 ein. Im Gegensatz dazu stehen die in Europa erlaubten jährlichen Emissionswerte von 1.800 Millionen Tonnen. Der effektive Nutzen unserer Windräder wirkt dagegen eher bescheiden. Dazu Prof. Murswieck:

Es wird wohl weniger als ein Tausendstel Grad sein, um das die Erderwärmung vermindert werden könnte, wenn die Zahl der Windräder in Deutschland verdreifacht wird – eine Auswirkung, die für das Klima völlig unerheblich ist.“

Der Schaden für die Umwelt durch Windanlagen sei groß. Einen Nutzen in Hinblick auf die Begrenzung der globalen Temperatur und der durch sie befürchteten negativen Konsequenzen habe sie nicht. Eine gerichtliche Kontrolle über Nutzen und Schaden der Windanlagen, seitens der Bundesregierung, fehle bisher.

Art. 20a GG verlangt die Abwägung bei staatlichen Programmen mit weitreichenden Umweltauswirkungen. Eine solche fällt eindeutig zu Lasten der Windenergie aus: Ihr Schaden für die Umwelt und den Menschen ist groß. Einen messbaren Nutzen für die Begrenzung der globalen Erwärmung und der durch diese befürchteten Umweltschäden hat sie nicht. Zumindest unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist eine weitere Förderung der Windenergie, nach Ansicht von Vernunftkraft e.V. verfassungswidrig. Prof. Murswieck:

Wenn die Regierung sich folgenlos über geltendes Verfassungsrecht hinwegsetzt, weil – wie im Fall des Art. 20a GG – gerichtliche Kontrolle nicht stattfindet, muss eine andere Kontrollinstanz die Verfassung verteidigen: die kritische Öffentlichkeit. Zur Öffentlichkeit gehören wir alle.“

Dies sehen inzwischen auch viele um den Rechtsstaat besorgte Bürger und fragen sich, ob Behörden und Politik sich dieser verfassungsrechtlichen Problematik bewusst sind.

Bürger und Bürgerinitiativen starten mit bundesweiter Aktion

Viele Bürger und Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiewende schließen sich daher einer bundesweiten Aktion an und fordern eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht und einen Stopp des weiteren Ausbaus der Windkraft bis zur Klärung dieser Verfassungsfrage.

Wir unterstützen die besorgten Bürger und werden uns selbst mit entsprechenden Fragen an die Behörden und die Politik wenden“, so Prof. Werner Mathys von Vernunftkraft-NRW e.V. „Wir werden u.a. fragen, wie Verwaltung und Politik sicherstellen wollen, dass ihre Entscheidungen – speziell bei Planungen zur Förderung oder zum weiteren Ausbau der Windenergienutzung vor Ort – nicht gegen das Grundgesetz Artikel 20a verstoßen und wie sie ihre Bürger darüber informieren wollen.“

Der Artikel 20a GG diene dem Schutz des Gemeinwohls. Deshalb könne der Einzelne die Verletzung von Art. 20a GG nicht unmittelbar einklagen. Jedoch: Die Beeinträchtigung des privaten Nachbareigentums durch die Genehmigung einer Windanlage lässt sich dann nicht rechtfertigen, wenn diese Anlage wegen Verstoßes gegen Art. 20a GG gar nicht gebaut werden dürfte. Gegen eine Wirkung, die in eine grundrechtlich geschützte nachbarliche Position eingreift, muss von den Verwaltungsgerichten immer Rechtschutz gewährt werden. Der Abwehranspruch eines, in seinem Recht verletzten Grundrechtsträgers muss zur Aufhebung des staatlichen Eingriffsaktes – die Genehmigung zum Bau und Betrieb der Windanlage – führen, ist Mathys überzeugt.

Einfacher und mit größerer Erfolgswahrscheinlichkeit lässt sich die Verletzung von Art. 20a GG im Rahmen einer von einem Naturschutzverband gemäß dem Umweltrechtsbehelfsgesetz angestrengten Verbandsklage geltend machen. Anerkannte Umweltschutzverbände dürfen auch die Verletzung objektivrechtlicher Vorschriften, hier Art. 20a GG, vor Gericht vorbringen. Klagemöglichkeiten auf Grundlage von Art. 20a GG eröffnen sich auch bei Klagen in Zusammenhang mit der geplanten Lockerung des Artenschutzes, da diese direkt der Förderung der Windenergie dienen würden.

Kommunen können unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen den Ausbau der Windenergie oder in Zusammenhang mit Flächennutzungsplänen unter Berufung auf Art. 20a GG klagen und sich dabei auf die Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit berufen. Insbesondere kleineren Kommunen ist diese Möglichkeit aber nicht bewusst, weil es sich hier um eine rechtlich nicht einfache Materie handelt. Deswegen sei den Kommunen zu raten, sich zusammenzuschließen und gemeinsam eine rechtliche Analyse der Klagemöglichkeiten unter Berufung auf Art. 20a GG zu beauftragen. Auch in juristischen Kreisen ist das Wissen um die Anwendungsmöglichkeiten von Art. 20a GG nicht sehr ausgeprägt. Deswegen bedarf es einer gewissen Hartnäckigkeit der Kommunen, diesen Aspekt als unverzichtbar einzufordern.

„von unten nach oben“

Vernunftkraft NRW hat eine Kampagne gestartet. „von unter nach oben“ fordert Bürger und die angeschlossenen Bürgerinitiativen auf, ihre Rats- und Gemeindevertreter, Bürgermeister und Landräte anzuschreiben und über die begründeten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des weiteren Ausbaues der Windenergie zu informieren. Gleichzeitig anzufragen, wie Gemeinde und Räte sicherstellen wollen, dass ein weiterer Ausbau nicht gegen das Staatsziel Umweltschutz nach Art. 20a GG verstößt:

Das Grundgesetz bindet alle Staatsgewalten und damit auch die Exekutive. Als Staatsorgan unterliegt jede Kommune und jeder Politiker, also auch der Bürgermeister, die Verwaltung und alle Ratsmitglieder, der in Art. 20a GG definierten Schutzvorschrift für Natur und Umwelt. Jeder ist verpflichtet, sich ein eigenes Urteil über die Rechtmäßigkeit seines Tuns zu bilden und kann sich nicht allein auf die Verwaltungspraxis verlassen, wenn – wie hier – begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des einschlägigen Verwaltungshandelns dargestellt werden.“

Darüber hinaus regt Vernunftkraft NRW an, die Gemeinde möge eine Anfrage an Kreisbehörden und Bezirksregierungen stellen, um bei den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den weiteren Ausbau der Windenergie eine Klärung durch das Bundes-Verfassungsgericht einzufordern. Bis zur Klärung der Verfassungsbedenken sollte der weitere Windrad-Ausbau ausgesetzt werden, auch um persönliche Haftungsfolgen auszuschließen.

Auf der Seite von gegenwind-greven im Downloadbereich (ZIP-Datei) können entsprechende Musterbriefe an Gemeinden und Behörden heruntergeladen werden.

https://www.gegenwind-greven.de/gegenwind-greven/downloads/

VERNUNFTKRAFT.NRW e.V. ist der Landesverband der Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiepolitik in NRW und wurde Ende 2019 vom Regionalbündnis Windvernunft Paderborn e.V. und weiteren Regionalgruppen aus NRW gegründet. Für die Eifel ist die Arbeitsgemeinschaft Windenergie beteiligt. Vernunftkraft NRW vertritt als neue Dachorganisation die Interessen der Bürgerinitiativen auf Landesebene und ist Mitglied der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V., Berlin.

Klimaschutz und Grundgesetz: Wozu verpflichtet das „Staatsziel Umweltschutz“? (Prof. Murswieck)

https://www.vernunftkraft.de/de/wp-content/uploads/2020/02/20191022_Murswieck_Vortrag_Klimaschutz1.pdf

Grundsatzpapier Vernunftkraft Prof. Mathys:

https://www.vernunftkraft.de/grundsatzpapier-professor-w-mathys/

Mehr zum Thema:

https://www.faz.net/einspruch/warum-eine-verdopplung-der-windkraft-verfassungswidrig-waere-16382682.html?premium

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/der-forcierte-windkraftausbau-ist-verfassungswidrig/

Energiewende verkommt zum Landkolonialismus!

http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=7524&cHash=217c4877fb886b9754cbc4ccf12f12ef

„Energiewende verkommt zum Landkolonialismus“

„Den ländlichen Raum – Naherholungsgebiete für Körper, Geist und Seele – gilt es zu bewahren und gegen eine verkorkste Energie-Wende-Politik und skrupellose Geschäftemacher zu beschützen“

Ungeachtet widrriger Witterungsverhältnisse hatten sich zahlreiche Windkraftgegner zur 82. Wald-Michelbacher Donnerstags-Demonstration eingefunden. Foto: Jeanne Kloepfer

Von Jeanne Kloepfer, 8. März 2020

WALD-MICHELBACH. – Trotz Dauerregen und Grippewelle hatte sich am 5. März in Wald-Michelbach zur 82. Donnerstagsdemo ein harter Kern an Demonstranten eingefunden. Der Demonstrationszug wurde von einem großen Traktor mit Banner angeführt.

Am Rathausplatz sammelten sich die Demonstranten und Organisator Udo Bergfeld übergab das Wort an den früheren Odenwälder Landrat Horst Schnur.

Dieser skizzierte „das Versagen der Energiewende und die Gefahr, dass man im Odenwald nun auch die sogenannten Weissflächen für den Windkraftausbau bereit halte“.

Neben den bekannten Kritikpunkten zum Thema Windkraft und Energiewende zeigte Schnur einen weniger bekannten Aspekt der Entwicklung auf dem Land auf: Wie man von Städten aus einen regelrechten Landkolonialismus betreibe – und somit gegen die Landbevölkerung agiere anstatt mit ihr. Und dies nicht nur im Rahmen der Energiepolitik.

Vielmehr gelte es „den ländlichen Raum – Naherholungsgebiete für Körper, Geist & Seele -, zu bewahren und gegen eine verkorkste Energie-Wende-Politik und skrupellose Geschäftemacher, zu beschützen“, sagte Organisator Udo Bergfeld abschließend.

Um 20 Uhr beendete er die Demonstration und verwies dabei auf das „Lichtermeer am 12. März“, eine überregionale Veranstaltung in der kommenden Woche. Weitere Infos unter: www.aktionsbuendnis2020.de

Uniper-Chef: „Die Gefahr eines Blackouts ist da“

https://www.welt.de/wirtschaft/article206425873/Uniper-Chef-Die-Gefahr-eines-Blackouts-ist-da.html

Uniper-Chef: „Die Gefahr eines Blackouts ist da“

Die Energiewende in Deutschland dürfte zu einer riesigen Versorgungslücke führen. Nach Klagen von Umweltschützern, so Uniper-Chef Andreas Schierenbeck, könnte auch in Europa zu wenig Energie produziert werden.

Von Daniel Wetzel, 9. März 22020

Uniper scheint seinen Frieden mit dem Kohleausstieg gemacht zu haben. Dennoch warnt Vorstandschef Schierenbeck vor einer riesigen Stromlücke in Deutschland. In den nächsten drei Jahren werde die Kapazität von mindestens sieben Großkraftwerken fehlen.

Während andere Kraftwerksbetreiber mit der Bundesregierung noch über Entschädigungszahlungen streiten, hat der Energiekonzern Uniper seinen Frieden mit dem Kohleausstieg gemacht. Das Unternehmen, das einst aus der fossilen Kraftwerkssparte der E.on hervorging, will schon bis Ende 2025 aus der Braun- und Steinkohleverstromung in Deutschland aussteigen und nur noch die modernste Anlage in Datteln am Netz lassen.

Uniper-Vorstandschef Andreas Schierenbeck will damit auch dem gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Klimaschutz nachkommen. Gleichwohl warnt er vor einer erheblichen „Stromlücke“ von bis zu sieben Gigawatt in Deutschland und steigenden Blackout-Gefahren: „Ich sehe derzeit keine energiepolitische Antwort darauf.“

WELT: Herr Schierenbeck, Sie wollen schon in den nächsten sechs Jahren bis auf den Block Datteln 4 alle Steinkohlekraftwerke in Deutschland stilllegen und haben Ihr letztes Braunkohlekraftwerk verkauft. Warum eilen Sie sogar den Empfehlungen der Kohleausstiegskommission voraus?

Andreas Schierenbeck: Wir haben uns gefragt, wo wollen wir hin mit unserem Unternehmen? Und natürlich spielt da der gesellschaftliche Wunsch nach Verringerung der CO₂-Emissionen eine wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, die Transformation unseres Geschäfts zeitlich selbst zu gestalten und aus der Braunkohle- und Steinkohleverstromung auszusteigen. Künftig setzen wir voll auf unsere Expertise als eines der größten Gasunternehmen Europas und zentralen Betreibers von Gaskraftwerken. Auf die wird es nämlich in Zukunft ganz wesentlich ankommen. Der von der Bundesregierung beschlossene Kernkraft- und Kohleausstieg wird eine erhebliche Stromlücke zur Folge haben…