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Stromverbraucher zahlen bis zu 106 % mehr Netzentgelte

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiepreise-stromverbraucher-zahlen-bis-zu-106-prozent-mehr-fuer-die-netze/26261184.html?ticket=ST-1761011-iwbzCKolrGEokja0Ir9v-ap6

ENERGIEPREISE

Stromverbraucher zahlen bis zu 106 Prozent mehr für die Netze

Von Klaus Stratmann, 10. Oktober 2020

Berlin Die Kosten für die Nutzung der Strom-Verteilnetze laufen aus dem Ruder, in der Spitze stiegen sie von 2015 bis 2020 um 106 Prozent. Das belegt eine Auswertung der Daten des Analysehauses Ene’t durch den Stromanbieter Lichtblick. Die Auswertung liegt dem Handelsblatt vor. Sie untersucht die Zahlen aller 880 Verteilnetzbetreiber in Deutschland.

Allerdings fällt die Preissteigerung bundesweit nicht einheitlich aus. Die 106 Prozent markieren den Spitzenwert und betreffen die Stromverbraucher im Versorgungsgebiet der Gelsenwasser Energienetze GmbH. Im Durchschnitt betrug die Steigerung 25 Prozent.

Für einen durchschnittlichen Privathaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3000 Kilowattstunden bedeutet das eine Kostensteigerung von 47 Euro pro Jahr. Zur Einordung: Der Verbraucherpreisindex stieg im gleichen Zeitraum um 7,4 Prozent.

Damit entwickeln sich die Netzentgelte zum Hauptkostentreiber beim Strompreis. Sie machen mittlerweile rund ein Viertel des Strompreises aus und sind höher als die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die EEG-Umlage stieg von 2015 bis 2020 nur um 9,5 Prozent…

Bundestag beschließt höheren CO2-Preis

https://www.welt.de/wirtschaft/article217411768/Bundestag-beschliesst-hoeheren-CO2-Preis.html?cid=socialmedia.facebook.shared.web&fbclid=IwAR0ec-G7pwKVBGluL3oSkvpvO11fkWNnPKRRaJ8O-7YCfK4uFmInl9cGvls

Bundestag beschließt höheren CO2-Preis – Heizen und Tanken werden ab 2021 teurer

 

Auf Druck der Grünen hatte sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag auf eine Erhöhung des CO2-Preises von 10 auf 25 Euro pro Tonne geeinigt. Dies wird nun gesetzlich umgesetzt. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter spricht dazu im Bundestag.

Benzin und Diesel, Heizöl und Erdgas werden teurer: Die Fraktionen der großen Koalition und der Grünen haben eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen. Verbraucher müssen sich auf höhere Preise einstellen.

Sprit, Heizöl und Erdgas werden ab 2021 noch ein wenig teurer. Der Bundestag hat am Donnerstag Änderungen an einem zentralen Gesetz für mehr Klimaschutz beschlossen. Der CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden steigt gegenüber ursprünglichen Plänen der schwarz-roten Koalition an. Ziel ist es, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen.

Der Emissionshandel startet im Jahr 2021 nun mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne. Die schwarz-rote Koalition wollte eigentlich bei zehn Euro anfangen. Auf Druck der Grünen hatte sich aber der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag Ende 2019 auf die Erhöhung geeinigt. Dies wird nun gesetzlich umgesetzt.

Für eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Grünen. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sprach von einem großen Erfolg seiner Partei. Ein Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne wäre lächerlich gewesen. Es brauche allerdings deutlich mehr Ehrgeiz, um Klimaziele einzuhalten. Mehr aber sei mit der Koalition nicht drin gewesen…

 

Wachsende Schieflage auf dem EEG-Konto

https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/schieflage-auf-dem-eeg-konto-haelt-an-16993628.html

4 MILLIARDEN EURO MINUS:

Wachsende Schieflage auf dem EEG-Konto

AKTUALISIERT AM 

Die Kosten für die deutsche Ökostromförderung steigen weiter. Auch im September spülte die EEG-Umlage viel zu wenig Geld in die Kassen, um die Ausgaben zu decken.

Die Ökostromsubvention nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nimmt weiter Kurs auf einen Kostenrekord. Rund 3 Milliarden Euro gingen im September an die Betreiber von Wind-, Solar- und Biomasseanlagen in Deutschland.

Das teilten die Netzbetreiber Amprion, Tennet, 50Hertz und TransnetBW am Freitag mit. Die Kosten für die EEG-Förderung fallen umso höher aus, je weniger Elektrizität am Markt wert ist, da sie die Differenz begleicht zwischen den (meist höheren) gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen und dem (meist niedrigeren) Börsenstrompreis. 

Wie schon in den sechs vorangegangenen Monaten, reichten die Einnahmen aus der Ökostromumlage auf den Strompreis nicht aus, um die Ausgaben zu begleichen. Zusammen mit den Verkaufserlösen an der Strombörse spülten die Erlöse aus dieser von Privathaushalten und vielen Unternehmen zu entrichteten Abgabe im September gerade einmal 1,7 Milliarden Euro in die Kassen.

Das Defizit auf dem sogenannten EEG-Verrechnungskonto der Netzbetreiber hat sich damit abermals vergrößert. Es beträgt nun 4,1 Milliarden Euro…


Bundesregierung demontiert den Naturschutz!

https://eifelon.de/region/bundesregierung-demontiert-naturschutz-freie-bahn-fuer-die-windlobby.html?fbclid=IwAR1xv36dJ7EHATZBnk5Qs7dRQicwnUREWrMeK58ayrKYEdw2e9TFo9igmu0

Bundesregierung demontiert Naturschutz – Freie Bahn für die Windlobby?

Eifel: Still und leise hat die Bundesregierung auf Druck der Windlobby weitere Schritte eingeleitet, um die angeblichen Hindernisse für den flächendeckenden Ausbau der Windenergie auszuräumen: Neben dem Investionsbeschleunigungsgesetz und der Bundeskompensationsverordnung wurde eine Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG 2021) auf den Weg gebracht. Erklärtes Ziel ist es, Bauvorhaben im Namen des Klimaschutzes von naturschutzrechtlichen Beschränkungen vollständig zu befreien. Sollten alle drei Rechtsnormen in Kraft treten, so wäre dies ein schwerer Schlag gegen den Naturschutz in Deutschland. EIFELON hat dazu Heinz–Rüdiger Hugo von der ArbeitsGemeinschaft-Windenergie Eifel+Börde (AGW) um eine erste Einschätzung gebeten:

Wie bewerten Sie diese neuen Rechtsnormen aus der Sicht des Naturschutzes?

H.-R. Hugo: Bereits auf dem ersten Blick ist erkennbar, dass die Inhalte dieser Rechtsvorlagen hauptsächlich von der absurden Idee getragen werden, dass nur der Ausbau der Erneuerbaren den Klimawandel stoppen kann. So sollen ausschließlich Sonnen- und Windenergie dem Klimaschutz dienen und somit dem Schutz unseres Planeten und letztendlich dem Naturschutz, da die „Erderhitzung“ zum Artensterben beitragen würde.

Dabei hat dieser rein technische Klimaschutz nach Ansicht vieler Wissenschaftler mit dem Naturschutz doch recht wenig, und bei uns in Deutschland so gut wie gar nichts zu tun. Der vielfach diskutierte „Klimaschutz“ ist nur ein Teil eines umfassen Schutzes von Natur, Arten und Ökosystemen. Er ist aber sicher nicht dessen Voraussetzung, wie die Windindustrie in Deutschland gern behauptet.

Die Wissenschaft benennt sehr klar die bedeutsamem Faktoren für die gegenwärtigen großen Umweltprobleme auf unserem Planeten: Es sind die starke Übernutzung der natürlichen Ressourcen, die großflächige Zerstörung von Lebensräumen und Wäldern, die Versiegelung von Flächen durch Bau-, Gewerbe- und Industriegebiete, Straßen und Autobahnen und nicht zuletzt die Landwirtschaft mit ihrer Massentierhaltung und ihrem hemmungslosen Einsatz von Pestiziden zur Ertragssteigerung und -sicherung.

Eifelon: Wie konnte sich dieses nur scheinbar logische Konstrukt, dass die Erneuerbaren Energien dem Klimaschutz dienen, durchsetzen?

H.-R. Hugo: Hierzu gibt es eine mögliche Erklärung: Als im Jahr 2016 bekannt wurde, dass in vier norddeutschen Bundesländern jährlich rund 8.600 Mäusebussarde mit den dort vorhandenen Windenergieanlagen kollidieren, ein Verlust von sieben Prozent des Brutbestandes, präsentierte der Bundesverband Windenergie (BWE) umgehend der breiten Öffentlichkeit die vermeintlich „wahre“ Gleichung: „Windkraft ist Klimaschutz, und Klimaschutz ist Artenschutz“. Im gleichen Atemzug forderten führende Branchenvertreter, diese Tierverluste hinzunehmen, da der Ausbau der Windenergie doch dem Schutz der Atmosphäre diene, ohne den die Artenvielfalt nicht zu retten sei.

Diese scheinbar plausible Argumentationskette hat letztendlich dazu geführt, dass die Stromerzeugung hauptsächlich durch Wind per se als „alternativlos“ in der Politik und in der Bevölkerung angesehen wird. An diesem Beispiel wird besonders deutlich, dass es der Windkraftbranche gelungen ist, die Diskussion über den „richtigen“ Weg zur Bekämpfung des Klimawandels, mit Unterstützung der Medien, machtvoll zu ihren Gunsten zu lenken.

Nicht nur aus naturschutzfachlicher Sicht handelt es sich hierbei um Parolen und Schlagworte, die sehr stark verallgemeinern und die äußerst komplexe Zusammenhänge bis zur Unkenntlichkeit verkleinern. Seriöse Wissenschaftler und Naturschützer halten diese Gleichung „Windkraft = Klimaschutz, und Klimaschutz = Artenschutz“ für fragwürdig und zweifeln sie durchweg an.

Aber: Es ist der Windlobby gelungen, den Komplex Klimawandel durch Kontrolle, Selektion und Kanalisation der Informationen in die Öffentlichkeit so zu transportieren, dass weder die politischen Akteure noch die Bevölkerung einen ungefilterte, sachbezogenen Blickwinkel zum Schlagwort Klimawandel bekommen haben.

Somit sind die in der Bevölkerung bekundeten Sorgen und Ängste über die Folgen des Klimawandels eher ein Ergebnis der selektiven medialen Berichterstattung, in Kombination mit gleichzeitig persönlich wahrgenommenen Wetterveränderungen.

Dass die Diskussion über die Wahl der Klimaschutzmaßnahmen und –instrumente eng mit wirtschaftlichen Interessen verknüpft ist, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass sich insbesondere die volatile Windkraft als angeblicher „Retter“ im Kampf gegen den Klimawandel so durchsetzen konnte. Ohne das kritisch hinterfragt wird, ob dieser rein „technische Klimaschutz“ dies auch tatsächlich auf globaler, nationaler und regionaler Ebene leisten kann, oder durch seinen gigantischen Flächenbedarf gerade das zerstört, was er zu schützen vorgibt.

Eifelon: Wie beurteilen Sie diese Gesetzesvorlagen im Hinblick auf die Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie und dem Abbau von Hindernissen?

H.-R. Hugo: Viele Menschen, die sich dafür einsetzen, dass die Energiewende menschen- und naturverträglich gestaltet wird, werden diese Gesetzesvorlagen als eine Kriegserklärung gegen den Arten- und Naturschutz empfinden müssen. Denn: Zu offensichtlich unterwerfen sich unsere gewählten politischen Vertreterinnen und Vertreter erneut der Suggestion und den wirtschaftlichen Interessen der Windbranche, nach der dem Klimawandel in erster Linie durch Windräder zu begegnen sei.

Wir finden in diesen Entwürfen die Forderung der Windindustrie wieder, den Artenschutz aufzuweichen, weil insbesondere der § 44 des Bundesnaturschutzgesetztes sich aus ihrer Sicht zu einem absoluten Planungs- und Ausbauhindernis entwickelt hat.

Die politischen Entscheidungsträger wollen nun wunschgemäß diese Hürde schnell beseitigen: Im Zweifel für die Windenergie ist das Motto. Hierzu sollen Änderungen, Präzisierungen, Verfahrenserleichterungen und Standardisierungen im Naturschutzrecht zu Beschleunigungen beim Ausbau führen. Dies soll eine einheitliche Auslegung des Naturschutzrechts garantieren, um eine Anwendung im „Einklang“ mit der Windenergie zu gewährleisten.

Um dies abzusichern, soll durch Rechtsverordnungen auf Länderebene festgelegt werden, dass Windkraftprojekte per Definition zur Rettung des Klimas immer einen Ausnahmegrund vom Tötungsverbot darstellen. Dabei soll das artenschutzrechtliche Tötungsverbot auf ein populationsbezogenes Niveau abgesenkt werden. Das heißt, Windräder dürfen Vögel und Fledermäuse töten, solange es die Population der betreffenden Art verkraftet: Sterben für die Energiewende, darauf müssten sich dann Rotmilan, Schwarzstorch und Co. zukünftig deutschlandweit einrichten. Es muss uns allen klar sein, dass hiermit gezielt ein Paradigmenwechsel eingeleitet werden soll: Windräder vor Naturschutz! Hierdurch wird sich die Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden ändern und das „Hindernis“ Naturschutz ist für immer ausgeräumt. Dann heißt es, freie Bahn für die Windräder im deutschen Energiewunderland! Nicht zuletzt soll auch an unserem Rechtsstaat gerüttelt werden: So soll der Instanzenweg bei Gericht verkürzt werden und Klagen nur noch vor den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht möglich sein. Zusätzlich soll die aufschiebende Wirkung von Klagen und Widersprüchen gegen Genehmigungen von Windanlagen eingeschränkt werden. Und mit der Bundeskompensationsverordnung sollen zukünftig u.a. Ersatzzahlungen, die z.B. für die mit Windrädern verbundenen Schäden am Landschaftsbild zu entrichten sind, drastisch reduziert werden.

Eifelon: Erleben wir unter dem Deckmantel des „Klimaschutzes“ zurzeit einen Frontalangriff auf den Naturschutz?

H.-R. Hugo: Bereits heute werden durch den zügellosen Ausbau der Windkraft unsere Natur- und Kulturlandschaften, Wälder und ökologisch wertvolle Lebensräume zerstört. Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen zeigt auf, dass vor allem Greifvögel und Fledermäuse, aber auch Insekten in erheblichem Maße durch Windenergieanlagen getötet werden. Besonders hoch sind die Verluste, wenn Windräder im Wald gebaut werden. Es ist deshalb wenig zielführend, den Naturschutz durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen aufzuweichen. Denn: Werden die Belange des Naturschutzes hier insbesondere dem flächendeckenden Ausbau der Windkraft, aber auch der Freiflächenphotovoltaik sowie dem Anbau von Energiepflanzen geopfert, besteht die Gefahr des dauerhaften Verlustes von Biodiversität.

Insofern können wir die Haltung einiger Umweltorganisationen wie WWF, Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, BUND und NABU nicht nachvollziehen, die Forderungen der Windindustrie nach Lockerung des Naturschutzes zu unterstützen. Andere Umweltverbände, wie die Naturschutzinitiative (NI) und die Deutsche Wildtierstiftung sowie der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz (VLAB) haben sich den Forderungen nicht angeschlossen. Sie kämpfen auch weiterhin für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.

Eifelon: Gibt es aus Ihrer Sicht überhaupt Erkenntnisse, die eine Aufweichung des Arten- und Naturschutzes rechtfertigen?

H.-R. Hugo: Klare Antwort, nein!

Eifelon: Könnten Sie uns dies an einem Beispiel erläutern?

H.-R. Hugo: Nehmen wir aus unserer Region, der Eifel, das Beispiel des Windparks Dahlem IV. Nach Ansicht der Betreiberfirma Dunoair lahmt hier seit Jahren der Ausbau der Windkraft. Der überzogene Naturschutz soll dafür verantwortlich sein. Im konkreten Fall hat der Betreiber, gegen die, durch das Verwaltungsgericht Aachen erneut gestoppten Windindustrieanlagen im Wald, beim Oberverwaltungsgericht erfolglos Beschwerde eingereicht. Streitobjekt ist jetzt nicht wie in dem vorangegangenen Gerichtsverfahren der Schwarzstorch, sondern der Rotmilan.

Weil dieser Greifvogel nach dem deutschen und europäischen Recht streng geschützt ist, folgen deutsche Verwaltungsgerichte in Streitfällen oft den Richtlinien der Vogelschutzwarten der Länder und genehmigen den Bau von Windrädern nur dann, wenn sie weiter als 1.500 Meter vom nächstgelegenen Rotmilanhorst entfernt sind. Denn dies ist geboten, da diese Vogelart in der Schlagopferdatei hinter dem Mäusebussard ganz weit oben rangiert.

Dass ausgerechnet dem Rotmilan vom Bundesumweltministerium im letzten Jahr ein langfristig stabiler Bestand bescheinigt wurde, war dann eine Steilvorlage für die Windbranche. Diese Zahlen, so der Bundesverband der Windenergie, seien ein gutes Signal. Weil damit deutlich würde, dass sich der Bestand unabhängig vom Ausbau der Windkraft entwickle.

Dieser Interpretation widersprach ausgerechnet der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) vehement, auf dessen Daten sich das Ministerium und die Windkraftindustrie bezogen hatten. Das Ergebnis ihrer Analyse zu den Auswirkungen der Windkraft auf das zahlenmäßige Vorkommen des Rotmilans kann man vereinfacht wie folgt zusammenfassen: Je mehr Windräder, desto schlechter die Bestandsentwicklung. Dass die Zahl der Rotmilane noch stabil sei, liege einzig daran, dass diese Greifvögel in Gebieten mit keinen oder wenig Windanlagen leicht zunähmen. Hierdurch würden die Verluste in den Regionen mit hoher Windraddichte ausgeglichen, so das Fazit der wissenschaftlichen Untersuchung. Mit diesem Ergebnis lässt sich die angestrebte Lockerung des Naturschutzes zur Schaffung neuer Flächen für den Ausbau der Windkraft auf keinen Fall rechtfertigen.

An diesem konkreten Fallbeispiel wird wieder einmal deutlich, dass die Windlobby sich nicht scheut, die vorliegenden Daten in ihrem Sinn äußerst stark zu verbiegen. Dies ist absolut unseriös und führt letztendlich auch noch zu nicht haltbaren Schlussfolgerungen, wie die vorliegenden Gesetzesentwürfe zeigen. Die beabsichtigten rechtlichen Änderungen zu Gunsten der Windindustrie sind aus rechtstaatlicher und naturschutzfachlicher Sicht höchst bedenklich, zumal in den vergangenen Jahren immer wieder Aufweichungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) durch die Einführung von immer neuen und äußerst fragwürdigen Ausnahmeregelungen zum Tötungsverbot von Arten durch Windkraftanlagen erfolgt sind.

Mehr zum Thema auf der Webseite der AGW , hier.

Mehr zum Thema:

https://eifelon.de/umland/berlin/investitions-beschleunigungs-gesetz-der-berliner-weg-in-die-oekodiktatur.html

 

Oberzent/Etzean: Odenwald als Industriegebiet?

https://www.echo-online.de/lokales/odenwaldkreis/odenwaldkreis/windrader-griff-nach-baurecht-und-potenzial-im-odenwald_22313861

Windräder: Griff nach Baurecht und Potenzial im Odenwald

Ein neuerlicher Anlauf der Windräder-Branche auf Etzean manifestiert sich in einem Offenlegungsverfahren. Das lenkt den Blick auf weitere Antrags- und Weißflächen-Verfahren.

Von Gerhard Grünewald, 25. September 2020

ODENWALDKREIS – Das Ringen um das zuletzt am härtesten umkämpfte Windräder-Projekt im Odenwaldkreis geht in eine neue Runde: Für den Katzenwinkel zwischen Oberzent und Mossautal hat das Regierungspräsidium ein Antragspaket der Firma Juwi (Wörrstadt) ins Beteiligungsverfahren gegeben, nach dem dort statt der ursprünglich angestrebten fünf nun drei Anlagen gebaut werden sollen, die allerdings in vergrößerter Dimension. Die Anhörung läuft seit Mitte dieses Monats und noch bis 13. Oktober. Derweil entwickelt sich der Bauwillen für sechs Generatoren auf dem Höhenzug von Stotz und Range bei Reichelsheim als Präzedenzfall für das weitere Verfahren mit den sogenannten Weißflächen.
Wie vielfach berichtet, hat die Regionalversammlung im vergangenen Jahr einen Regionalplan verabschiedet, der weniger Vorranggebiete als ursprünglich beabsichtigt ausweist. Die nicht mehr erfassten Flächen freilich sind nach der Vorlage des Regierungspräsidiums nicht abschließend für unbebaubar erklärt, sondern für eine zweite Überprüfungs- und Entscheidungsrunde vorgesehen. Genau die hat die Regionalversammlung in ihrer jüngsten Sitzung eingeleitet und damit die Abwägung für Gemarkungen wie den Felgenwald bei Weiten-Gesäß, den Kornberg bei Michelstadt, das Lärmfeuer zwischen Mossautal und Reichelsheim sowie den Stotz-Range-Höhenzug bei Reichelsheim neu eröffnet…
Einen ähnlichen Schulterschluss gibt es in Oberzent, wo der Stadt kaum ein Mittel zu aufwendig und riskant ist, um dem Drängen von Bürgerseite zu entsprechen und weitere Windräder zu verhindern. Dies versteht sich auch vor dem Hintergrund, dass die Anlagen auf dem Geisberg bei Mossautal, vor allem aber die am Rand des Nachbarkreises erbauten Generatoren auf dem Kahlberg, am Greiner Eck und auf dem Stillfüssel bereits in die Gesamtwirkung des Stadtgebiets eingreifen.
Gleichsam zum Symbol des Interessen-Widerstreits zwischen Energiewirtschaft einerseits und Lokalpolitik andererseits ist hier der Höhenzug Katzenwinkel geworden, der sich nahe der Oberzenter Stadtteile Etzean und Airlenbach sowie der Mossautaler Ortsteile Hüttenthal und Güttersbach erhebt. Mit Hinweis auf die Bedeutung von Naturwert und Landschaftsschutz an dieser Stelle hat Oberzent dem Projektierer Juwi hier das Durchleitungsrecht für städtische Grundstücke selbst nach Beschreiten des Rechtswegs so lange verweigert, bis der seinen ursprünglichen Antrag auf fünf Windräder zurückgezogen hat.
Das freilich hat das Unternehmen nur getan, um nun eine Neuplanung einzureichen. Mit jetzt noch drei Windrädern nimmt diese zwar Abstand von einer direkten Randbebauung Etzeans und eines außenliegenden Anwesens bei diesem Stadtteil, setzt aber auf eine nochmalige Aufstockung der Anlagen auf nun 240 Meter Höhe. Das eigentliche Motiv der Neuplanung freilich vermuten Kenner darin, dass Juwi damit einen alternativen Erschließungsweg über Grundstücke sucht, deren Eigentümer leichter von einem finanziellen Angebot für die Nutzungsrechte zu überzeugen sind als die Stadt Oberzent…

Hessen Forst: 5,7 Mio. € Pacht für Windenergie-Flächen!

https://www.n-tv.de/regionales/hessen/Windenergie-Flaechen-Hessen-Forst-bekommt-5-7-Millionen-Euro-article22033190.html?fbclid=IwAR017J5eLczX5FqEjlF1WfAANtDCe3mEqb1SZgq-yxqHHFBKsdOxfljD-mo

REGIONALNACHRICHTEN

HessenWindenergie-Flächen: Hessen Forst bekommt 5,7 Millionen Euro

Wiesbaden (dpa/lhe) – Hessen Forst hat 2019 rund 5,7 Millionen Euro für Windenergienutzung auf seinen Flächen eingenommen. Mitte Juni 2020 habe der landeseigene Betrieb 74 sogenannte Gestattungsverträge zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auf Forstflächen abgeschlossen gehabt, teilte das Umweltministerium auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion in Wiesbaden mit. Dies betrifft Flächen im Staatswald innerhalb von Vorranggebieten für Windenergie.

Laut Umweltministerium waren Mitte Juni rund 6400 Hektar zu diesem Zweck verpachtet – an private oder kommunale Gesellschaften. In den zurückliegenden Jahren sind die Erlöse stetig angewachsen. 2015 hatten die Einnahmen aus der Flächenverpachtung für Windenergie noch bei rund 1,5 Millionen Euro gelegen, 2017 bei 3,5 Millionen Euro.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende René Rock erklärte, steigende Einnahmen aus Pachterlösen motivierten möglicherweise an der falschen Stelle. „Geldeinnahmen dürfen die Landesbehörden, die auch für die Genehmigung von Windkraftanlagen zuständig sind, nicht dazu motivieren, Genehmigungen aus finanziellen Gründen leichter zu erteilen und dafür Naturschutz, Waldschutz und Trinkwasserschutz hinten anzustellen.“

Im Odenwald wird es ernst mit der Windkraft!

http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=9299&cHash=0e0d9f1f6f6ca254c26e0ab86be36b06

Im Odenwald wird es ernst mit der Windkraft

Heute schreibt Jakob Ihrig, Raubach, posthum seine satirische Betrachtung zu aktuellen Initiativen der Windkraftprojektierer in der Oberzent, die Züge von Kaffeefahrten windiger Geschäftemacher offenbaren.

Grüne Verspargelung, eventuell auch noch in Wohngebieten, wie hier dargestellt, ist in der Stadt Oberzent nicht gefragt und rückt derzeit dennoch bedrohlich nah. Fotomontage: Jeanne Kloepfer

Von Jakob Ihrig, Raubach, 11. September 2020

ODENWALD. – In den vergangenen Jahren hat das grüne Öko-RP in Darmstadt die Auslegungspraxis für Bundes- und Landesgesetze soweit perfektioniert, dass Projektierer von Windkraftanlagen praktisch freie Bahn haben und bauen können, wo und wie sie wollen. Es ist alles möglich und jeder Projektierer kann sich auf ein wohlwollendes Durchwinken seines Bauantrages freuen.

Entsprechend sind auch mehrere Firmen in der Oberzent unterwegs. In Rothenberg ist es die Firma PNE aus Cuxhaven, die gerade versucht, Landverpächter einzuwerben und ihnen ihre Waldgrundstücke abzuluchsen.

Da sich flugs eine Bürgerinitiative gegründet hatte, die auch eine beachtliche Demo auf die Beine stellen konnte, zog es die PNE vor, die nächste „Verkaufspräsentation“ quasi offshore an einem „geheimen“ Ort durchzuführen.

Waldbesitzer wurden im Bus zu einer Art Verkaufsveranstaltung gekarrt, wie man es von Rheumadeckenfachvertrieben kennt. Dort wurden sie in einem Lokal entsprechend bearbeitet. Mit von der Partie war auch der schillernde Bürgermeister der Oberzent, der dort aufrichtig die Interessen der Stadt vertrat, wie er danach eifrig den Fraktionen im Rathaus mitteilte.

Hierbei ist zu erwähnen, dass die Stadtverordneten am 31. Januar 2020 mehrheitlich den Beschluss gefasst haben, dass die Stadt keine Windindustrieparks in der Oberzent wünscht, und ihre eigenen Flächen nicht für Windkraftprojekte oder Zuwegungen zur Verfügung stellt. Das bindet natürlich den Bürgermeister, ob er will oder nicht.

Als zweites Projekt hat die Firma Juwi am Katzenwinkel in Etzean drei Windindustrieanlagen jeweils mit einer Höhe von 250m geplant. Die Offenlegung des Vorhabens wurde am 25.8.2020 für den 14.9.2020 angekündigt.

Von der Stadtverwaltung war dazu bisher nichts zu hören. Vielleicht ist der Brief des RP noch auf dem internen Dienstweg im Rathaus unterwegs, schließlich ist die öffentliche Bekanntmachung des RP gerade einmal zwei Wochen alt. Die Stadt Oberzent mit ihren verschiedenen Dependancen hat sich ja trotz Gemeindefusion ihren feingliedrigen Verwaltungsapparat erhalten können.

Da kann es schon mal die eine oder andere Woche dauern, bis ein wichtiger Brief des RP die einzelnen Dienststellen durchlaufen hat und vom diensthabenden Hauptbotenmeister einer geeigneten Verwaltungsstelle zugeleitet werden kann.

Außerdem mag es Wichtigeres geben, wie beispielsweise das Vieljahresprojekt Straßenbau, das die Verwaltung als besonderen Leckerbissen natürlich in vollen Zügen ausverwalten möchte, und das zudem auch einen Großteil der städtischen Kräfte mit Schreib-Lesefähigkeiten bindet.

Wie dem auch sei. Die Offenlegung des Projektes startet in wenigen Tagen, konkret am 14. September 2020. Die Unterlagen sind dann bei der Stadt im großen Sitzungssaal einsehbar. Einsprüche können bis 13.11.2020 eingereicht werden. Diese werden dann gewöhnlich vom grünen Öko-RP in Darmstadt weggebügelt.

Üblicherweise erhält man eine Eingangsbestätigung und später dann ein Ablehnungsschreiben. Trotzdem empfehlen die Bürgerinitiativen vom Recht auf Einwendungen reichlich Gebrauch zu machen, man kann ja nie wissen.

Theoretisch können dann die Genehmigungen für den Katzenwinkel noch in diesem Jahr erteilt werden – wie immer beim grünen Öko-RP mit Sofortvollzug, sodass eine Klage das Projekt nicht stoppen kann.

Umso wichtiger ist es deshalb, dass die Stadt langsam aus ihrer Duldungsstarre erwacht und alle rechtlichen Mittel in Bewegung setzt. Man kann nur hoffen, dass hier keine Fristen verschlafen werden (man will ja nichts unterstellen…).

Bisher konnten alle Begehrlichkeiten von Projektierern abgewehrt werden, da sowohl der Bürgermeister durch Beschluss der Stadtverordneten gebunden wurde, als auch die Waldbesitzer im Sinne der Oberzent und ihrer Bürger handelten und keine Flächen verpachteten. Man kann nur hoffen, dass dies auch weiterhin so bleibt, und keiner der erste Dominostein in der Oberzent sein will, der sich über den Tisch ziehen lässt und damit allen Bürgern Schaden zufügt.

RNZ: Beinahe 2,5 Mio. ohne Strom wg. Blockade-Demo!

https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-beinahe-stromausfall-besetzung-des-mannheimer-grosskraftwerks-sorgte-fuer-probleme-_arid,543207.html

Beinahe Stromausfall

Besetzung des Mannheimer Großkraftwerks sorgte für Probleme

SEK im Einsatz – Umweltaktivisten waren äußerst gut vorbereitet

Von Wolf H. Goldschmitt, 2. September 2020

Mannheim. Der Stromlieferant der Metropolregion Rhein-Neckar ist knapp an einem Blackout vorbei geschrammt. Die illegale Blockade des Kohleförderbands beim Großkraftwerk Mannheim (GKM) durch Öko-Aktivisten am ersten Augustwochenende hätte den Betrieb fast lahmgelegt. Nach Informationen eines GKM-Mitarbeiters habe nur das rasche Eingreifen eines Sondereinsatzkommandos der Polizei verhindert, dass die Anlage abgeschaltet werden musste. Denn ausgerechnet an diesem Tag standen keine alternativen Brennöfen zum Hochfahren bereit.

Da Block 9 eine Störung hatte, arbeitete an diesem Tag nur ein einziger Meiler. Und genau dessen Kohlezufuhr für den Dauerbetrieb hatten die Besetzer ab 5 Uhr morgens bis 10 Uhr unterbunden. „Allein mit unserer Reserve aus dem Bunker wären wir nicht mehr lange über die Runden gekommen“, so der Mann. Laut Werksangaben nutzen rund 2,5 Millionen Menschen den GKM-Strom…