BVG-Urteil: Grundrechte nur noch unter Klima-Vorbehalt!

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Bundesverfassungsgericht: Grundrechte jetzt nur noch unter Klima-Vorbehalt

Von Dirk Maxeiner, 29. April 2021

Vorgestern titelte Achgut.com noch: „Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts“. Es ging in dem Beitrag um die seit über einem Jahr von der Corona-Politik veranlasste Beschneidung der Grundrechte der Bürger. Und die Frage, warum zahlreiche dagegen anhängige Verfassungsbeschwerden entweder nicht angenommen wurden oder der Bearbeitung harren. Das Verfassungsgericht scheint es nicht sehr eilig zu haben mit der Klärung dieser Frage.

Am heutigen Tage sind wir etwas klüger. Professor Doktor Stephan Harbarth und sein erster Senat sind wieder aufgetaucht und zwar mit einem wegweisenden Urteil. Nein, nicht zur Coronapolitik und den notleidenden Grundrechten der Menschen in diesem Lande. Stattdessen geht’s ums Klima. 

Das Klimaschutzgesetz von 2019 greift nämlich aus Sicht der Verfassungsrichter zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten sie und gaben einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Das klingt schön harmlos und umweltbewegt, hat es aber in sich. In der Pressemitteilung wird aus dem Urteil wie folgt zitiert: 

Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“ …

 

2 Gedanken zu „BVG-Urteil: Grundrechte nur noch unter Klima-Vorbehalt!“

  1. Was gab es hier für einen Aufschrei, als in Polen die regierende PiS Partei ihr genehme Richter in die höchsten Gerichte einsetzte/austauschte. Dazu kann ich mir kein Urteil erlauben. Totenstille in den hiesigen Medien dagegen, als ein langjähriger CDU Parlamentarier, Stephan Harbarth (zufällig beheimatet in „unserer Ecke“) zum Präsidenten des Verfassungsgerichts gemacht wurde. Und zufällig immer mehr Entscheidungen getroffen werden, die „Mutti“ (außen schwarz, innen grün) gefallen. Soweit nur zur Unabhängigkeit von Justiz und Politik.

  2. „Ich kann nicht abseits stehen, weil es für mich abseits kein Glück gibt, weil es ohne Wahrheit kein Glück gibt.“
    Hans Scholl, 28.10.1941

    „Wie könnte man da von einem Schicksal erwarten, dass es einer gerechten Sache den Sieg gebe, da sich kaum einer findet, der sich ungeteilt einer gerechten Sache opfert.“
    Sophie Scholl, 22.06.1940

    Ja, ja – die Kobold*Innen tummeln sich in den Stromkabeln, tanzen taumelnd um das goldene Kalb der die das Klimagott*In und brauchen nicht darüber nachdenken das die Freiheit des Menschen und seiner nächsten Verwandten oberhalb der Kobaldminen das erstrebenswerteste in einem Leben ist.

    Sicherlich kennen die Richter in diesem hohen Haus nicht den eingravierten Spruch am Treppenaufgang zu einem weltbekannten Museum*, der da lautet: ETERNAL VIGILANCE IS THE PRICE OF LIBERTY. Aber kennen sollten sie schon den 14. Juli 1789.

    *In diesem Museum kann man Gemälde aus Europa sehen, die Freiheit liebende Menschen vor der drohenden Vernichtung durch die Gefahr real vorhandener Freiheitseinbußen gerettet haben. Während zweier Weltkriege im letzten Jahrhundert hätten sie dazu keinerlei Möglichkeit gehabt. Der Verlust bekannter Kunstwerke durch solcherlei „Urteile zu
    Freiheitsrechten“ belegt dies, überall auf dem Globus. Dieses letzte Jahrhundert, dass viele Menschen auf diesem Planeten noch erfahren durften – es liegt gerade mal hinter der letzten kurzen Ecke.
    Heinz-Gerd Arnold Otzberg

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