Bundestag beschließt hart umkämpftes Heizungsgesetz

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Von DTS Nachrichtenagentur, 8. September 2023

Der Bundestag hat das umstrittene Heizungsgesetz beschlossen. Für die entsprechenden Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) votierten am Freitag in namentlicher Abstimmung 399 Abgeordnete, 275 dagegen bei fünf Enthaltungen. Die Verabschiedung war ursprünglich bereits für den 7. Juli vorgesehen gewesen, doch das Bundesverfassungsgericht stoppte dieses Vorhaben zwei Tage vorher.

Der Unionsabgeordnete Thomas Heilmann hatte in einem Eilantrag geltend gemacht, aufgrund knapper Beratungszeiten in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt zu sein. Zuvor hatte es bereits hitzige Debatten, auch innerhalb der Ampel, über das Gesetz gegeben. Der ursprüngliche Regierungsentwurf war durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor allem dahingehend verändert worden, dass Regelungen zur Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung inklusive Übergangsregelungen aufgenommen wurden.

Die Regelungen des GEG sollen für Neubauten ab dem Jahr 2024, für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 gelten, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. In ab 2024 eingebauten Heizungen muss laut Entwurf sichergestellt werden, dass ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. Aufgenommen wurde zudem eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden…

 

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