Bruthorst zerstört!

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Windkraftanlage: Wurde der Bruthorst eines Uhus oder einer Waldohreule bewusst zerstört?

07.02.2017

Dr. Stefan Glatzl, Anwalt der Bürgerinitiativen rund um die am Stillfüsel bei Wald-Michelbach genehmigten Windkraftanlagen, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Genehmigungsbehörde beim RP in Darmstadt und die obere Naturschutzbehörde

ODENWALD. – Angesichts neuer Entwicklungen ruft der geplante Windpark am Stillfüssel bei Wald-Michelbach den Anwalt der Bürgerinitiativen Dr. Stefan Glatzl auf den Plan. „Obwohl weitere Einwendungen gegen das Bauvorhaben eingereicht worden waren, wurden die Windkraftanlagen am 30. Dezember vergangenen Jahres in einer Nacht-und-Nebel-Aktion genehmigt“, beklagt der Jurist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium (RP) in Darmstadt …..

….. In den Auflagen des Genehmigungsbescheides des Regierungspräsidiums Darmstadt ist eine baubiologische Begleitung gefordert. Das hierfür vom Betreiber (Entega regenerativ GmbH) beauftragte Büro habe nun am 31. Januar diesen Jahres einen Bruthorst eines Uhus oder einer Waldohreule offensichtlich bewusst zerstört.

Beide Vogelarten sind in Deutschland und in der EU streng geschützt und Bruthorste dürfen nicht angetastet werden. „Das Vorgehen des vom Betreiber beauftragten Büros sollte zunächst vertuscht werden. Dies lässt sich aus den Telefonaten mit der Büroleitung und der oberen Naturschutzbehörde entnehmen, die über den Vorgang hinweggehen wollten und eine Fortsetzung der Arbeiten zunächst billigten und anordneten.“ …..

 

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