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Handelsblatt: „Energiewende absurd“

https://app.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiewende-absurd-warum-uniper-zwei-moderne-gaskraftwerke-stilllegen-und-gleichzeitig-ein-neues-bauen-will/23844326.html?ticket=ST-904201-gywHC7LpVf7KwXJxrqKR-ap4

Warum Uniper zwei moderne Gaskraftwerke stilllegen und gleichzeitig ein neues bauen will

Von: Jürgen Flauger, 9. Januar 2019

Uniper will im bayerischen Irsching zwei moderne Gasanlagen stilllegen. Doch genau an diesem Standort will der Stromproduzent jetzt eine neue Anlage bauen. Was dahintersteckt.

Düsseldorf. Im bayerischen Irsching bei Ingolstadt zeigt die Energiewende schon seit Jahren ihre absurde Seite: Dort stehen zwei hochmoderne, vergleichsweise saubere Gaskraftwerke, die eigentlich perfekt den Strom liefern könnten, den Wind- und Solaranlagen in vielen Stunden witterungsbedingt nicht produzieren.

Gerade durch den Boom der erneuerbaren Energien sind die Anlagen aber unrentabel geworden – und die Betreiber, allen voran Uniper, wollen sie stilllegen. Jetzt wird Uniper allerdings genau an diesem Standort sogar ein neues Gaskraftwerk bauen. Das kündigten der Stromproduzent und Netzbetreiber Tennet am Mittwoch an.

Uniper wird das Gaskraftwerk mit einer Kapazität von 300 Megawatt bauen und im Auftrag von Tennet ab Oktober 2022 betreiben. Das Kraftwerk ist dabei als „besonderes netztechnisches Betriebsmittel“ gedacht und soll „in besonderen Notsituationen als Sicherheitspuffer in der Stromversorgung bereitstehen“. Die Anlage soll also kurzfristig hoch- und heruntergefahren werden, um das Stromnetz zu stabilisieren und Netzausfälle zu vermeiden.

Das ist nötig, weil Wind- und Solaranlagen zwar immer mehr Strom produzieren können und bei günstigen Bedingungen die deutsche Stromversorgung auch schon zu einem großen Teil decken. Wenn es trüb ist und kein Wind weht, bricht der Anteil erneuerbarer Energien aber auch schnell ein, und konventionelle Kraftwerke müssen die Stromversorgung gewährleisten….

 

Die Bilanz der erneuerbaren Energien trügt

https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-die-bilanz-der-erneuerbaren-energien-truegt23809758.html?ticket=ST-75881-xtGQfS04Q0Vv4QdIdMXA-ap2

Die Bilanz der erneuerbaren Energien trügt

Der Strom aus erneuerbaren Quellen wird wichtiger, aber nicht verlässlicher. Ohne Kohle, Gas und Atomkraft wäre die Versorgung zusammengebrochen.

von Klaus Stratmann, 1. Januar 2019

Wer wollte es der Energiebranche verdenken, dass sie den Siegeszug der Erneuerbaren feiert. Im vergangenen Jahr habe der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen mit 35 Prozent gleichauf gelegen mit dem Anteil des Stroms aus Kohlekraftwerken, teilte der Branchenverband BDEW kürzlich mit.

Das Jahr 2018 war also wieder ein voller Erfolg für die Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung mittels Wind, Sonne, Wasser und Biogas.

Doch der Schein trügt. Ein Blick auf die Erzeugungsdaten des Monats Dezember 2018 verdeutlicht das. Die Sonnenstromproduktion war in der eher trüben Vorweihnachtszeit über weite Strecken kaum relevant. Mitte Dezember gab es zudem einige Tage mit sehr geringer Windstromerzeugung.

Ohne Kohle, Gas und auch Atomkraft wäre die Stromversorgung zusammengebrochen. Hilfe aus dem Ausland wäre nur sehr eingeschränkt möglich gewesen. Denn in den Nachbarstaaten war Strom über weite Strecken knapp. Europäische Solidarität endet immer dann, wenn die Gefahr besteht, dass im eigenen Land die Lichter ausgehen…

Wenn die jährliche Energiebilanz für die Erneuerbaren von Jahr zu Jahr positiver ausfällt, so fußt diese Feier auf einer sehr einseitigen Betrachtung der reinen Produktionsmengen. Über den Beitrag der Erneuerbaren zu einer verlässlichen Stromversorgung ist damit wenig gesagt.

Man mag sich eine schönere Welt wünschen, aber ohne fossile Kraftwerke als Back-up-Lösung geht es nicht. Nur sie können dafür sorgen, dass zu jeder Sekunde eines Jahres ausreichend Strom erzeugt wird…

 

Kreistag geht BI-Petition gg. WKA „ein Stück zu weit“

https://www.echo-online.de/lokales/odenwaldkreis/erbach/kreistag-geht-bi-petition-gegen-windkraft-ein-stuck-zu-weit_19848557

Kreistag geht BI-Petition gegen Windkraft ein Stück zu weit

Von Jörg Schwinn, 19. Dezember 2018

Odenwälder Regionalparlament schließt sich der von 21 000 Menschen unterstützten und dem RP vorgelegten Eingabe gegen Windräder im Odenwald nicht an

Bewegung in die südhessischen Gremien gebracht haben die Gegner einer intensiven Bebauung des Odenwalds mit Windrädern (hier Udo Bergfeld und Vera Krug, Mitte, bei der Übergabe von 21 000 Unterschriften an Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid, rechts, in der jüngsten Regionalversammlung in Frankfurt). Die veränderte Situation ist nun aktuell im Odenwälder Kreistag erörtert worden, der sich auf ÜWG-Initiative ebenfalls kritisch positioniert hatte. Foto: Udo Bergfeld

ERBACH – Rund 21 000 Menschen hatten sich bis Ende vergangener Woche der Petition „Rettet die Schwarzstörche! Rettet den Naturpark Odenwald!“ von regionalen Bürgerinitiativen gegen Windkraft angeschlossen; die genutzte Plattform „change.org“ nennt inzwischen sogar 22 833 Unterstützer. Seine Adressatin erreicht hat die (Un-) Willensbekundung ebenfalls schon: Vertreter der BI übergaben die Sammlung am Rande der jüngsten Sitzung der Regionalversammlung in Frankfurt an Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid. Auch der Odenwälder Kreistag möge sich dieser Petition anschließen, heißt es in einem Antrag der ÜWG, über den das Parlament bei seiner Sitzung in Erbach nun diskutierte, aber letztlich nicht abstimmte. Die Überparteilichen, auf deren Initiative schon die jüngste Kreistags-Sondersitzung samt eigener Resolution zurückgegangen war, zogen diesen Teil ihrer Vorlage – wie bereits kurz berichtet – zurück. Zuvor hatte insbesondere die SPD signalisiert, dass sie nicht zustimmen werde.
ÜWG zieht Teil ihres Antrags zurück
Die zentrale Begründung dafür lieferte Fraktionsvorsitzender Raoul Giebenhain: Zwar hat sich der Kreistag vergangene Woche mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der Grünen gegen eine übermäßige Bebauung der Region mit Windkraftanlagen ausgesprochen, wie sie aus seiner Sicht eine Realisierung des Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) zum Regionalplan Südhessen mit sich bringen würde. Gleichzeitig aber hat das Parlament den gemeinsamen Odenwälder Flächennutzungsplan, der die Ansiedlung von Rotoren auf bestimmte Bereiche konzentrieren und begrenzen soll, als Maßstab für den noch verkraftbaren Umfang des Windradausbaus in der Region benannt.
Konsequenterweise könne keine Petition mitgetragen werden, die einen „windkraftfreien Unesco Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald“ fordert: „Das passt nicht zu unserer Linie“, gab Giebenhain zu bedenken, auch wenn Anliegen wie die Rettung des Schwarzstorchs wichtig seien. Für die CDU betonte Harald Buschmann seine grundsätzliche Sympathie für das Ansinnen der Bürgerinitiativen, zumal auch die Christdemokraten „am liebsten keine weiteren Windräder im Kreis“ wollten. Der Realismus gebiete es aber, auf den Odenwälder FNP als „das kleinste Übel“ zu setzen. Dr. Alwin Weber (FDP) wies außerdem darauf hin, dass die BI-Resolution ja bereits übergeben und es für den Kreistag eigentlich zu spät sei, sich noch anzuschließen.
Für die Grünen stand eine Unterstützung der Vorlage ohnehin nicht zur Debatte: Für sie zielt der Ansatz, Windkraft einzuschränken oder zu verhindern, in die falsche Richtung. Daher hatten sie bereits gegen die an das Land gerichtete Resolution des Kreistags gestimmt. „Es wird keine Nulllösung geben“, betonte Horst Kowarsch nun noch einmal. Gerade erst habe der Verwaltungsgerichtshof in Kassel geurteilt, dass auch ein Naturpark-Siegel dem Bau von Windkraftanlagen nicht grundsätzlich entgegenstehe…

Aktion in der Regionalversammlung am 14. Dezember

http://plus.faz.net/faz-edition/rm-hessen/2018-12-15/f5a604feda9c7b8a381724c56cceeb3f?GEPC=s9

Standorte für Windräder weiter offen

Regionalversammlung vertagt Entscheidung

15. Dezember 2018

mch. RHEIN-MAIN. Um für ein „windkraftfreies Hessen-Land“ und gegen die „Naturverschandelung“ zu demonstrieren, sind gestern etwa 50 Mitglieder unterschiedlicher Bürgerinitiativen, darunter eine große Zahl aus dem Odenwald, zur Sitzung der Regionalversammlung Südhessen in den Frankfurter Römer gekommen. „Nehmen Sie uns ernst mit unseren Bedenken gegen Windkraftstandorte“, forderten sie lautstark und kündigten an, gegen die vorgesehenen Windvorrangflächen zu klagen – „wenn nötig, bis vor den Europäischen Gerichtshof“. Einige hatten sich gelbe Westen übergezogen und drohten, bald „überall in Hessen den Verkehr zu regeln“, um zu zeigen, „was in unserer Politik falsch läuft“.

Anlass für den Auftritt der Demonstranten war die ursprünglich für gestern geplante Beschlussfassung der Regionalversammlung Südhessen zum Teilregionalplan für erneuerbare Energien und damit für die Ausweisung der 133 Windvorranggebiete im Regierungsbezirk Darmstadt. CDU und SPD hatten unter Hinweis auf Mängel in der Vorlage von Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid (Die Grünen) darauf gedrängt, Beratung und Beschluss zu verschieben. In Rede steht eine Sitzung im April. Die Grünen dagegen hatten den Teilplan beschließen wollen.

CDU, SPD, FDP und AfD beschlossen gestern, dass es bis zur Entscheidung in allen von Windvorranggebieten betroffenen Kreisen Informationsveranstaltungen des Regierungspräsidiums mit Unterstützung der Hessen-Agentur geben soll, um Bürgern das Verfahren zu erläutern und zu einzelnen Standorten Stellung zu nehmen. Das Regierungspräsidium hat bereits zuvor deutlich gemacht, dass es Informationen, aber keine Anhörung zu den Flächen geben könne. Bürger und Verbände hatten in dem seit Jahren laufenden Verfahren mehrfach Gelegenheit, Stellung zu beziehen, zuletzt im vergangenen Jahr, als 25 000 Einwände vorgebracht wurden. Diese sind nun bearbeitet im Entwurf des Teilplans enthalten, der dadurch 6000 Seiten dick ist und zehn Aktenordner umfasst…

Oberzent: Mehrheit gegen Windkraft-Regionalplan

https://hirschhorner.wordpress.com/2018/12/12/oberzent-stellt-sich-mit-grosser-mehrheit-gegen-den-windkraft-regionalplan/

Oberzent stellt sich mit großer Mehrheit gegen den Windkraft-Regionalplan

von Thomas Wilken. 12. Dezember 2018

Die Windkraft ist in Oberzent derzeit immer für eine steife Diskussions-Brise gut. Wobei auf der vergangenen Stadtverordneten-Versammlung dem stickigen Saal im Feuerwehrhaus ein frisches Lüftchen durchaus gut getan hätte. Die aktuelle Zielrichtung (fast) aller ist klar: Es geht gegen den Regionalplan Erneuerbare Energien, die am Freitag von der Regionalversammlung Südhessen beraten und beschlossen werden soll(te). Der scharfe Gegenwind aus dem Odenwald und festgestellter Nachbesserungsbedarf haben den Punkt allerdings zur Makulatur gemacht. 2018 herrscht noch Flaute.

Es ging jedoch nicht nur um den Regionalplanentwurf per se, sondern auch um die Resolution der Odenwaldkreis-Bürgermeister, die sich vehement gegen seine Umsetzung aussprechen. Stadtverordneten-Vorsteher Claus Weyrauch hatte zu Beginn der Sitzung angeregt, dass sich Oberzent dieser Resolution anschließt. Damit setze die Stadt ein klares Zeichen gegen eine „Verspargelung“ der Landschaft, denn auf der Gemarkung sind einige Vorrangflächen vorgesehen.

Das fand bei allen Fraktionen Zuspruch – außer den Grünen. Diese monierten, dass man zu einer Vorlage Stellung beziehen sollte, die von der Tagesordnung der Regionalversammlung am Freitag genommen wurde. Rüdiger Holschuh (SPD) erläuterte, dass das Regierungspräsidium bei der Vorlage formale Fehler gemacht habe. Deshalb gebe es die Verschiebung ins kommende Jahr. Im Übrigen, sagte er, seien die dortigen Mitglieder in ihren Entscheidungen frei und nicht einem Fraktionszwang unterworfen.

Grünen-Sprecherin Elisabeth Bühler-Kowarsch verlieh der Diskussion einen grundsätzlichen Touch über die Energiewende an sich. Damit erzeugte sie viel Stirnrunzeln und auch schärfere Widerworte, die von Weyrauch mit Blick auf die späte Stunde aber eingedämmt wurden. Von Horst Kowarsch wurde das Gerichtsverfahren rund um den FNP als verloren angesehen, machte er auf Nachfrage deutlich. Denn der Ökopartei war von Frank Leutz (FDP) vorgeworfen worden, dass sie diesen bisher mitgetragen habe, aber sich jetzt davon distanziere.

Bühler-Kowarsch stellte den Kampf gegen den Klimawandel über alles. Dessen Auswirkungen seien immer mehr, auch auf lokaler Ebene, spürbar. Ihren Worten zufolge muss die Energiewende so schnell wie möglich kommen. „Alle wollen den Ausstieg (aus fossiler und Kernenergie), aber nicht vor der eigenen Haustür“, kritisierte sie. Als einen Teil davon sieht sie die Forcierung der Windkraft ohne Wenn und Aber.

Die Grünen-Sprecherin relativierte den Regionalplan dahingehend, dass ja nicht auf jeder Vorrangfläche gleich ein Windrad entstehe. Auch bedeuteten 3,74 Prozent Vorrangflächen im Kreisgebiet, dass der Rest ohne Rotoren bleibe. Deshalb sah sie „die immer wieder ins Spiel gebrachte Zahl von 400 Windrädern als komplett übertrieben an“.

Leutz vermochte die Argumentation nicht nachvollziehen. Ihm erschloss sich nicht, warum die Grünen jetzt gegen den zuvor mitgetragenen FNP argumentieren. „Indem man den Odenwald opfert, retten wir weder Fukushima (wo sich 2011 die Atomkatastrophe abspielte) noch die Welt“, sagte er. Brigitte Heckmann (SPD) wies darauf hin, dass der FNP mit „viel Geld und Gehirnschmalz“ erstellt wurde. „Wir haben uns Gedanken gemacht“, betonte sie.

Die Bevölkerung lässt es sich ihren Worten nach nicht gefallen, als Ersatz für den Taunus herzuhalten, „wo die wichtigen Landespolitiker wohnen und keine Windräder haben wollen“. Auch Oliver von Falkenburg (CDU) erkannte in den 3,7 Prozent Vorrangflächen eine „unverhältnismäßige Belastung des Odenwaldkreises“. Es sei nicht einzusehen, warum man hier über den Zwei-Prozent-Ziel liegen solle. Die Resolution wurde mit 30 Ja- gegen vier Nein-Stimmen der Grünen und Lothar Löll (Linke) angenommen…

 

Schutzgemeinschaft Odenw. zum Lindscheid-Interview

http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=5222&cHash=0429f69ffcf448904a9aa761eb543ec2

„Windkraft nur noch individuelle Gewinnmaximierung der Projektierer“

von: Pressedienst SGO, 07.Dezember 2018

Stellungnahme zum F.A.Z.-Interview mit Brigitte Lindscheid vom 30. November

ODENWALD. – Die Schutzgemeinschaft Odenwald (SGO), Sammelorganisation der Bürgerinitiativen gegen Windkraft im Odenwald, nimmt Stellung zum Interview von Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid, (GRÜNE – RP-Darmstadt), vom 30. November in der F.A.Z.

„Der ursprüngliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE), mit dem Ziel 2 % der hessischen Landesfläche für Windkraft zur Verfügung zu stellen, stammt aus dem Jahr 2011“, sagt Johannes Drerup, Vorsitzender der SGO. „Allein die Nennleistungen der Windkraftindustrieanlagen stiegen von 1,5 MW auf zwischenzeitlich rund 4 MW an. Dies spiegelt sich auch in den Anlagehöhen von seinerzeit 150 m auf nun rund 250 m Höhe. Allein daraus würde sich eine massive Reduzierung der 2%-Fläche ergeben, die in der aktuellen Regionalplanung überhaupt nicht berücksichtigt wird.

Auch die im Plan enthaltenen Abstandsflächen resultieren auf ursprünglich 200 m WKA-Gesamthöhe, wobei bereits bei allen neueren BImSchG-Genehmigungen deutlich höheren Anlagen installiert wurden.

Gerade die zuletzt im Odenwald auf Basis von BImSchG-Genehmigungen errichteten WKA: Greiner Eck, Stillfüssel, Kahlberg und Felgenwald zeigen, dass sowohl im Genehmigungsprozess die Themen Arten- und Naturschutz, Boden- und Wasserschutz, sowie Brandschutz im Wald fehlerbehaftet sind. Insbesondere die Gutachten der jeweiligen Projektierer wiesen massivste Fehler auf. Die anschließende Bauausführung und -überwachung in allen vier Projekten nahm wenig Rücksicht auf die Natur.

Gerade der Aspekt der Trinkwasserversorgung wurde anscheinend mit Rückendeckung des RP-Darmstadts, als zuständige Obere Fachbehörde, weitgehend ausgeblendet. Alle 4 Anlagen wurden von Beginn an gerichtlich beklagt und warten auf ihr Hauptverfahren. Wie weit Gerichte heute bei der Begründung zur Aufhebung eines Baustopps gehen, zeigte der VGH Kassel in seiner Begründung zum Felgenwald am 04.09.2017.

Dass in einer ersten BImSchG-Genehmigung die Thematik Trinkwasserschutz komplett fehlte, ist unerheblich (sie kam in der Änderungsgenehmigung nur Dank Hinweisen aus der Bevölkerung dazu). Wichtig für die Aufhebung des Baustopps sah das Gericht jedoch den individuellen Vermögensschaden des Projektierers an. Dieser könnte aus einer möglichen Absenkung der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung aufgrund zeitlicher Verzögerungen resultieren.

Gerade die fix garantierten Einspeisevergütungen sorgen in Deutschland für die hohen Stromrechnungen und die sozial Schwächsten werden durch diese EEG-Zwangsumlagen überproportional belastet und weit über 500.000 Haushalten wurde nicht zuletzt aus diesem Grund der Strom abgestellt. Wo bleibt für diese Bevölkerungsschicht die soziale und digitale (z.B. Internet) Teilhabe?

Dass es sich beim Ausbau der Windkraft letztlich nur noch um die individuelle Gewinnmaximierung der Projektierer handelt, kann auch aufgrund der öffentlich zugänglichen Zahlen der einzigen kommunalen Odenwälder Anlage am Hainhaus nachgewiesen werden. Die prognostizierte Jahresleistung von 7,6 Millionen kWh wurde nie erreicht.

Sie liegt, gemittelt über alle bisherigen Jahre bei knapp 6 Millionen kWh. Sie wurde mit Gewinn des Projektierers an die öffentliche Hand verkauft, die bisher in den letzten 5 abgeschlossenen und veröffentlichten Betriebsjahren einen Verlust von über 800.000 Euro eingefahren hat. Die Leistungszahlen aller anderen Windkraftanlagen im Odenwald werden mit dem Hinweis auf „Betriebsgeheimnis“ von den jeweiligen Betreibern nicht veröffentlicht.

Viele Betreiber von WKA im mittleren und südlichen Raum Deutschlands haben von gravierenden negativen Abweichungen gegenüber den geplanten Ergebnissen wegen Mangel an Wind berichtet. Daher sind die im damaligen Energiegipfel 2011 zugrunde gelegten Basiszahlen stark zu bezweifeln. Wunschdenken und Wirklichkeit klaffen folgenschwer auseinander.

Dass nun, unter diesen ganzen fragwürdigen Begebenheiten, Frau Lindscheid wörtlich in ihrem F.A.Z. Interview folgendes aussagte:

„Die Konzentration von Anlagen in besonders für Windkraft geeigneten und weniger dichtbesiedelten Gebieten wie dem Mittelgebirge Odenwald muss verständlicherweise über dem hessenweit verbindlichen Zwei-Prozent-Ziel liegen“, passt überhaupt nicht mehr in die Lebensrealität und wurde u.a. in einer direkten Stellungnahme vom Odenwälder Landrat Frank Matiaske als „skandalöse Ungleichbehandlung bei Windkraft-Planung“ hervorgehoben.

Seine scharfe Kritik an Regierungspräsidentin Lindscheid – „Odenwaldkreis kein Hinterhof“, wurde am 01.12.2018 in der F.A.Z. Veröffentlicht (siehe auch unter: ).

Nicht die individuelle Gewinnmaximierung von Projektierern zu Lasten der Allgemeinheit, sondern die Reduzierung von CO2 zur Verringerung der Erderwärmung sollte das ursprüngliche Ziel der hessischen Landesregierung bei der Verfolgung ihrer Ausweisung für die Erneuerbaren Energien auf 2 % der Landesfläche sein.

Eine Reduktion von CO2 kann nachweislich dadurch nicht erfolgen, da die Windkraft nicht grundlastfähig ist und daher gerade in den ganzen hessischen Schwachwindgebieten Backup-Kraftwerke (Atom, Kohle, Gas, teils aus den Nachbarstaaten) die Versorgung sicherstellen. Ausreichende Speicher, bzw. eine Speichertechnologie, die auch bezahlbar ist, stehen, wenn überhaupt, nur rudimentär zur Verfügung. Technisch ist alles überhaupt nicht ausgereift und ein nur ansatzweise funktionierendes und schlüssiges Konzept der Energiewende (es handelt sich bisher hierbei lediglich um eine reduzierte Stromwende) existiert nicht.

Da alle WKA im Odenwald auf bewaldeten und sensiblen Höhenzügen errichtet wurden und zukünftig laut Vorranggebiete errichtet werden sollen, geht damit ein massiver Abholzungsprozess einher. Dies steht im Gegensatz zum Staatsziel der Nachhaltigkeit, zumal keine ausreichenden Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen.

Gerade der wertvolle Baumbestand an älteren Bäumen sorgt nachhaltig für eine Bindung des CO2 und einer Umwandlung in Sauerstoff. Ferner kühlen zusammenhängende Wälder die Umgebungstemperatur um rund 3 Grad herab. Neben dem Odenwald kommen hier auch der Taunus, die Wetterau, Vogelsberg und Spessart dazu, die für ein erträgliches Klima in der Kessellage des Rhein-Main-Gebiets sorgen.

Unser Klima ist nun Dank nutzlosem Abholzen (beim Regenwald regt man sich auf) auch für die Stadtbevölkerung unmittelbar durch die Pläne von Frau Lindscheid gefährdet.

Der Aspekt der Gefährdung einer Trinkwasserversorgung durch den Bau von WKA ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. In Ulrichstein (Vogelsberg) wurde dank eines WKA-Betonfundaments ein Trinkwasserbrunnen bereits zerstört. Gerade die Stadt Frankfurt bezieht u.a. ihr Trinkwasser auch aus Ulrichstein.

Auch unter einem Aspekt zukünftiger Regionalentwicklung ist festzustellen, dass durch die Windindustrie im Odenwald keine Arbeitsplätze entstehen. Stattdessen wird der Odenwald als Spekulationsgebiet ohne Entschädigung zugunsten von Windkraftprofiteuren und einer Rotoren-freien Metropolregion ausgebeutet. Es wirkt wie gezielter Regionalkolonialismus.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die laut Bundesumweltministerin Svenja Schulze genannte europäische CO2-Neutralität, nur so viel CO2 produzieren, wie die Bäume umwandeln können, nur durch den Schutz unserer Wälder möglich ist.

Somit bleiben unsere beiden berechtigten Forderungen:

• Keine Windkraft im Wald

• Moratorium / Aussetzen des WKA-Ausbaus bis nachweislich ein schlüssiges Energiekonzept (mit ausreichend Speichermöglichkeit) für eine sichere Energieversorgung zur Verfügung steht.“

 

 

Gerichtsentscheid Windkraft am „Stillfüssel“: BUND jubelt!

https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-gerichtsentscheid-stillfuessel-bund-jubelt-umweltvereingung-nicht-_arid,404886.html

Gerichtsentscheid „Stillfüssel“

BUND jubelt, Umweltvereingung nicht

Landschaftsschützer Michael Hahl über das Urteil und Windkraftpläne im Odenwald

von Carsten Blaue, 5. Dezember 2018

Waldbrunn. Laut eines Eilentscheids des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) verstoßen die Windräder auf dem „Stillfüssel“ am Eiterbachtal weder gegen das Artenschutzrecht, noch gegen das Immissionsschutzrecht oder das Wasserrecht. Der BUND jubelt.

Die Umweltvereinigung „Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt“ (IHO) jubelt nicht. Sie hatte den Eilantrag eingereicht. Der Verein mit Sitz in Waldbrunn ist in Baden-Württemberg, Hessen und Bayern tätig, der Schwerpunkt liegt im Odenwald. Dieser dürfe nicht zur Windenergielandschaft werden, sagt IHO-Vorsitzender Michael Hahl im RNZ-Gespräch. Dem hessischen Umweltministerium wirft er Schönfärberei vor.

Herr Hahl, das Umweltministerium in Wiesbaden hat mitgeteilt, dass Landschafts- und Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, Kernzonen des Unesco-Welterbes sowie Wasserschutzgebiete bei der aktuellen Windkraftplanung für den hessischen Odenwald außen vor sind. Klingt doch gut, oder?

Der Odenwald hat bekanntlich Anteile in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Ein Windenergie-Ausbau in bislang naturnahen Landschaften ist im gesamten Odenwald vorgesehen, umstrittene Planungen sind hier wie dort in vollem Gange. Die Verharmlosungen sind also unschön, denn korrekt ist: Weder Wasserschutz- noch Landschaftsschutzgebiete sind „außen vor“, wie man beispielsweise am Eberbacher Bergrücken „Hebert“ oder am „Augstel“ bei Waldbrunn sieht. Diese Waldflächen werden in den Regionalplanentwürfen als Windenergie-Vorranggebiete geführt und gehören zum Landschaftsschutzgebiet Neckartal II – Odenwald. Der „Hebert“ hat zudem Anteil an kommunalen Wasserschutzgebieten, genauso wie der „Stillfüssel“ am Eiterbachtal oder der „Kahlberg“ im südhessischen Kreis Bergstraße. Schönfärbereien müssen berichtigt werden.

Aber der Verwaltungsgerichtshofs in Kassel hat anders entschieden …

Ja, es ist enttäuschend, dass fachlich belegbare eklatante Defizite in Eilverfahren nicht kritischer bewertet wurden. An „Stillfüssel“ und „Kahlberg“ wurden sofort nach Genehmigung Eilverfahren durch die IHO eingereicht – in Kooperation mit örtlichen Bürgerinitiativen und Geldgebern. Am „Greiner Eck„, einem FFH-Gebiet, standen bereits fünf Anlagen, ehe wir überhaupt klagebefugt waren. Am „Stillfüssel“ wurde jetzt im Eilverfahren zugunsten der Windenergieanlagen beschlossen. Wir gehen davon aus, dass in den nachfolgenden Hauptsacheverfahren durch das Gericht dann gründlicher als bisher geprüft werden muss und neutrale Sachverständige zu beauftragen sind. Eine oberflächliche Prüfungsintensität sollte dann nicht akzeptabel sein.

Der BUND jubelt über die Entscheidung aus Kassel.

Meines Erachtens jubelt der BUND zu früh. Davon abgesehen, dass es einem traditionellen Umweltverband gar nicht gut steht, in einem Fall wie dem „Stillfüssel“, wo erhebliche Artenschutzkonflikte faktisch gut belegt wurden, überhaupt zu triumphieren. Man fragt sich, um was es den Akteuren eigentlich geht, welche Rolle der Bergsträßer BUND mittlerweile einnimmt. Uns geht es jedenfalls nicht um sinnlose Grabenkämpfe, sondern einzig und allein um Natur- und Landschaftsschutz, der jedoch beispielsweise am „Stillfüssel“ auch nach Ansicht unserer Umweltjuristen mit Füßen getreten wurde. Ich selbst bin übrigens nach jahrelanger Mitgliedschaft vor etwa vier Jahren aus dem BUND ausgetreten.

Die Lage ist etwas kompliziert. Seit 2015 ist der ganze Odenwald Unesco Global Geopark. Die bayerischen und baden-württembergischen Teile sind aber auch immer noch eigenständige Naturparke. Dagegen ist der hessische Odenwald als Landschaftsschutzgebiet quasi abgeschafft worden.

Die herausragende Bedeutung unseres „Unesco Global Geoparks“, vergleichbar dem Rang eines Welterbes, geht auf ein seit gut fünfzehn Jahren kommuniziertes Image zurück, das lautet: „Landschaft erleben!“ Studien zum Wandertourismus belegen längst, was von Besuchern der Destination Odenwald gesucht wird: naturnahe und stille, technisch nicht überformte Kulturlandschaften. Nicht etwa rotierende Windenergieanlagen in Wäldern, die sämtliche Odenwaldhöhen um 200 Meter überragen. Unser Natur- und Geopark hat also durch jegliche Art von industrieller Überformung und landschaftlicher Entwertung viel zu verlieren, zumal bei künftigen Evaluationen der Unesco-Status auch wieder aberkannt werden kann…

Der verschwiegene Protest gegen Windkraft

https://background.tagesspiegel.de/der-verschwiegene-protest?fbclid=IwAR35agKm1ImBweiIuY1RkbHD77KZYv0TgA15auKvM2teEPTtXIf9JT3Qgqo

Standpunkt Der verschwiegene Protest

Der Magdeburger Umweltökonom Joachim Weimann hält die Protestbewegung gegen Windenergie für politisch unterschätzt und die Gefahren der Windkraft in der Öffentlichkeit unzureichend wahrgenommen, schreibt er in seinem Standpunkt.

Von Joachim Weimann, veröffentlicht am 18. September 2017, aktualisiert am 14.November 2018

Wann war die hohe Zeit der Bürgerinitiativen in Deutschland? Damals als es gegen die Atomkraft und die Endlager ging? Oder als es galt, die Startbahn West am Frankfurter Flughafen zu verhindern? Natürlich, wer kennt sie nicht, die berühmten Bürgerproteste in Wackersdorf und im Wendland. Oder die Proteste gegen Stuttgart 21. Legendär!

Dabei ist alles das gar nichts, verglichen mit dem, was ganz aktuell in Deutschland in Sachen Bürgerprotest los ist. Es sind jetzt 1005 registriere Bürgerinitiativen die sich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen richten und in Kürze werden zehn Prozent aller Gemeinden in Deutschland eine solche Bürgerinitiative haben. Das ist Bürgerprotest in einer Breite, wie sie so in Deutschland nur ganz selten vorkommt.

Merkt der in der Stadt lebende Zeitungsleser und Fernsehzuschauer etwas davon? Wohl kaum, denn berichtet wird über den Kampf der Bürger gegen die Windkraft nur sehr selten. Und die Argumente, derer sich die Gegner der Windkraft bedienen, sind weder in Talkshows zu hören, noch in den meisten Zeitungen zu lesen. Nein, der Protest gegen den Ausbau der Windkraft wird nicht seiner Bedeutung entsprechen in den Medien gewürdigt. Von der Politik ganz zu schweigen, was die Frage aufwirft, ob sich die Medien nicht interessieren, weil es der Politik egal ist, oder es der Politik egal ist, weil die Medien darüber nicht berichten.

Die Anti-Atom-Bewegung bekam mehr Aufmerksamkeit

Warum bekam die Anti-Atomkraft-Bewegung so viel Aufmerksamkeit und die Anti-Windkraft-Initiativen so wenig? Die Antwort ist einfach: Erstere kämpften gegen die „böse“ Atomkraft und letztere kämpfen gegen die „gute“ Energie aus erneuerbaren Energiequellen. Nehmen wir der Einfachheit halber an, die Atomkraft sei wirklich böse. Wie gut ist dann die Windkraft? Das gängige Argument geht so: Nur die Erneuerbaren retten uns vor dem Klimawandel, deshalb sind sie alterativlos. Diejenigen, die sich dagegen wehren, sind im Prinzip auch für die Erneuerbaren, aber „not in my backyard“. Aber Opfer müssen nun einmal gebracht werden und irgendwen trifft es dann halt.

Dieses Argument ist merkwürdig und es ist falsch. Merkwürdig ist daran, dass man den Menschen vorwirft, dass sie sich dagegen wehren, dass sie als lokal Betroffene Schäden an ihrer Gesundheit, den Verlust einer landschaftlich intakten Heimat und massive Vermögensverluste hinnehmen sollen. Die Bürgerproteste gegen Atommülllager fanden ebenfalls vor Ort statt und die Besorgnisse waren ganz ähnlich. Nimmt man das Eine ernst, muss man auch das Andere als legitim ansehen.

Dazu kommt, dass es einen bedeutsamen Unterschied zwischen Atomkraft und Windkraft gibt. Die Gefahren der Atomkraft treten dann auf, wenn schwerwiegende Störungen auftreten. Das ist – zum Glück – bis heute noch nicht vorgekommen. Die Gefahren der Windkraft treffen die Anwohner beim normalen Betrieb der Anlagen. Damit es zu gesundheitlichen Schäden kommt, muss eine Windkraftanlage nicht zu Bruch gehen. Es reicht, dass sie ihre ganz normale Arbeit verrichtet. Denn Windkraft ist unweigerlich mit massiven externen Effekten verbunden. Ein Begriff, der im Zusammenhang mit der Atomkraft sehr häufig bemüht wird, im Zusammenhang mit Erneuerbaren aber tabu zu sein scheint.

Die externen Kosten der Windkraft

Um das Ausmaß der externen Effekte abschätzen zu können, muss man sich zunächst klarmachen, in welchem Umfang der Ausbau der Windkraft vonstatten gehen soll, wenn es nach dem Klimaschutzplan der Bundesregierung geht. Gegenwärtig haben wir in Deutschland circa 28.000 Windkraftanlagen installiert. Die produzierten 2016 laut Umweltbundesamt 2,2 Prozent  unseres Primärenergieeinsatzes. Das ist nicht viel. Dazu kommt, dass Windstrom nur dann Sinn ergibt, wenn er gespeichert wird. Das aber führt dazu, dass der Wirkungsgrad einer Windkraftanlage, erschreckend gering ist. Deshalb müsste ein hohes Vielfaches der bisher installierten Leistung dazu kommen, um die Ziele der Bundesregierung zu erreichen.

Der Kostendruck, der seit dem EEG 2017 ausgeübt wird, hat zur Folge, dass nur noch Anlagen rentabel betrieben werden können, die mindestens 160 Meter Narbenhöhe und 100 Meter Rotordurchmesser aufweisen. Der angestrebte Zubau an Windkraft wird deshalb in Zukunft nur noch Anlagen errichten, die höher als 200 Meter sind – Untergrenze. Da es sehr viele Windkraftanlagen sein sollen, wird kein Standort vor ihnen sicher sein. In Deutschland werden flächendeckend große Windparks mit riesigen Anlagen in enger Nachbarschaft zu Wohngebieten entstehen, wenn der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung umgesetzt wird.

Landschaftszerstörung und Vermögensverlust

Die damit einhergehenden externen Effekte sind massiv. Da ist zunächst die Landschaftszerstörung. Überall dort, wo bereits Natur- und Kulturlandschaften durch Windkraft stark angegriffen wurden, sind die Proteste dagegen am stärksten. Die Menschen empfinden die Eingriffe in die Landschaft als Zerstörung ihrer Heimat. Das geht unmittelbar mit hohen Vermögensverlusten einher. Die sind schwer zu verifizieren, denn Häuserpreise kann man nur beobachten, wenn Häuser veräußert werden. Werden Häuser durch Windkraftanlagen unverkäuflich oder ließen sie sich nur noch zu Preise verkaufen, die für die Besitzer nicht ausreichen, sich woanders eine neue Existenz zu errichten, kommt es nicht zum Verkauf und der Preisverfall wird nicht sichtbar. Das ändert nichts an der Enteignung, die die Menschen durch Windkraft erfahren.

Gesundheitliche Folgen der Windkraft?

Und schließlich sind die gesundheitlichen Einschränkungen externe Effekte, die durch Schallemissionen, Schattenschlag und vor allem durch Infraschall entstehen. Infraschall entsteht, wenn der Rotor einer Windkraftanlage an dem Sockel vorbeistreicht, auf dem die Anlage steht. Dabei entsteht eine niederfrequente Schallwelle, die sich sehr weit ausbreitet und die nicht hörbar ist. Es gibt Hinweise darauf, dass Infraschall bei etwa 30 Prozent der Bevölkerung erhebliche gesundheitliche Folgen haben kann. Genau weiß man es nicht, denn das Phänomen ist noch nicht gut erforscht.

Die Politik sieht keinen Anlass, daran etwas zu ändern. Vielmehr wird die magere Studienlage dazu benutzt, um zu behaupten, dass es keinen verlässlichen Nachweis dafür gäbe, dass Infraschall gesundheitliche Beschwerden verursache. Wie auch! Wenn man nicht forscht, kann man auch keine negativen Ergebnisse bekommen! Sich diesem Problem nicht zu widmen ist ein Skandal, der nur deshalb geschehen kann, weil es keine kritische Öffentlichkeit bei diesem Thema gibt. Man stelle sich vor, ein Politiker würde die Gefahren der Atomkraft mit der Bemerkung herunterspielen, man könne Strahlung ja weder sehen noch riechen und außerdem gäbe es ja bisher auch noch keine Strahlenopfer in Deutschland. Der Aufschrei wäre gewaltig. Im Hinblick auf die gesundheitlichen Risiken der Windkraft wird auf genau diesem Niveau argumentiert – nur der Aufschrei bleibt leider aus.

Gegen Klimawandel hilft nur der Emissionshandel

Aber es bleibt ja noch der Hinweis, dass die Windkraft schließlich den Klimawandel bekämpfen hilft und deshalb „gut“ ist. Leider stimmt auch dieses Argument nicht. Das einzige Instrument, das in Europa tatsächlich zu massiven Rückgängen der CO2-Emissionen geführt hat, ist der Europäische Emissionshandel. Mit ihm reguliert die EU sehr erfolgreich den europäischen Energiesektor. Das hat ganz nebenbei allerdings den Effekt, dass nationale Klimapolitik in diesem Sektor nichts an den CO2-Emissionen ändern kann, weil deren Umfang ausschließlich durch den CAP, die Obergrenze für die Gesamtemissionen, fixiert wird, der im Rahmen des Emissionshandels festgelegt wurde und der jedes Jahr planmäßig reduziert wird. Alles, was wir durch Wind- und Sonnenenergie in Deutschland mehr und früher einsparen, wird in anderen Ländern der EU später und weniger eingespart.

Windkraft verursacht externe Effekt und hohe Stromkosten, aber sie reduziert den CO2-Ausstoß in Europa nicht. Im Hinblick auf den Klimawandel wäre eine Stärkung und Erweiterung des Emissionshandels die deutlich bessere und rationalere Strategie.

Den Menschen, die sich in den Bürgerinitiativen engagieren, werden solche Zusammenhänge häufig bewusst, weil die persönliche Betroffenheit sie dazu bringt, sich mit den Dingen intensiv zu befassen. Diejenigen, die nicht direkt betroffen sind – weil sie beispielsweise in großen Städten wohnen – haben nicht die Anreize das zu tun und eigentlich sollten sie es auch nicht tun müssen. Denn dafür gibt es ja die Medien, die Dinge recherchieren, analysieren und dann ausgewogen und fair berichten.

Joachim Weimann ist Professor für Wirtschaftspolitik an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.

 

Reichelsheim wehrt sich gegen Windräder!

http://edition.faz.net/faz-edition/rm-hessen/2018-11-30/d34ef71cba83ab685b1b7ce5091eca6f/?GEPC=s9

Wo Schwarzstorch und Rotmilan brüten

Reichelsheim im Odenwald wehrt sich gegen Windräder und fordert Korrekturen am Teilplan erneuerbare Energien. Ein Gutachten soll die Argumente untermauern.

von Rainer Hein, 30. November 2018

REICHELSHEIM. Durch die Verschiebung der Beratung und Beschlussfassung des Teilplans für erneuerbare Energien (siehe auch Interview auf Seite 43) haben die Mitglieder der Regionalversammlung Südhessen nun auch etwas Zeit gewonnen, um sich mit einem weiteren Einwand gegen den Planungsentwurf des Regierungspräsidiums auseinanderzusetzen. Reichelheims Bürgermeister Stefan Lopinsky (RWG) stellte gestern ein artenschutzrechtliches Gutachten zu drei Flächen vor, die auf Reichelsheimer Gemarkung als Windvorranggebiete vorgesehen sind. Es handelt sich dabei um die Standorte Kohlwald, Stotz und Range auf dem Höhenrücken zwischen Reichelsheim und Fürth. „Wir werden darauf bestehen, dass diese Standorte aus dem Regionalplanentwurf herausgenommen werden“, sagte Lopinsky, der das Gutachten an das Regierungspräsidium, die hessische Staatskanzlei und die Regionalversammlung geschickt hat. Sollte dies nicht geschehen, käme es einem Gesetzesverstoß gleich.

Das Gutachten war im März in Auftrag gegeben worden, um, wie Lopinsky erläuterte, die Gemeinde im Odenwald vor „wilder Windkraftplanung“ zu schützen. Anlass zu dieser Befürchtung waren Untersuchungen eines Investors aus Karlsruhe, der den Standort Range ohne Zustimmung der Verwaltung für den Bau von Windrädern kartierte. Dafür seien auch der Gemeinde nicht näher bekannte „Gutachter“ unterwegs gewesen. Was deren Untersuchungen ergeben haben, weiß der Bürgermeister bis heute nicht. Um Überraschungen vorzubeugen, habe er deshalb ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben.

Die Untersuchung des Büros für Faunistik- und Landschaftsökologie von Dirk Bernd in Lindenfels hat zu einem eindeutigen Resultat geführt. „Der Vorrangfläche 2-292 im Bereich des Höhenrückens zwischen Fürth und Reichelsheim (Kohlwald, Stotz und Range) stehen unüberwindliche artenschutzrechtliche bzw. naturschutzrechtliche Planungshindernisse im Wege“, heißt es zusammenfassend. Dies ergebe sich aus dem Vorkommen von acht planungsrelevanten Brutvogelarten sowie 15 Fledermausarten, die im „Tabu- und Prüfbereich“ der Vorranggebiete zu finden seien. Das Büro listet die Vogelarten Schwarzstorch, Graureiher, Rotmilan, Schwarzmilan, Uhu, Wespenbussard, Baumfalke und Waldschnepfe auf. Besonders ausführlich hat Bernd die Brutvogelkartierung für Rot- und Schwarzmilan sowie den Schwarzstorch beschrieben. Danach wurden auf einer Fläche von sieben Quadratkilometern bei Reichelsheim mehr als 30 Rotmilane beobachtet. Insgesamt siedeln seiner Erhebung nach 27 Paare auf einer Fläche von 74 Quadratkilometern. Damit sei eine Siedlungsdichte gegeben, die sich sonst nur auf der Schwäbischen Alb finde…

Regionalversammlung: Pläne zur Windenergie liegen auf Eis

http://plus.faz.net/faz-edition/rm-hessen/2018-11-28/38a1c14c65f77a8452f79b880bb54493?GEPC=s9

Pläne zur Windenergie liegen auf Eis

Die Mehrheit der Regionalversammlung weigert sich, die Beschlussvorlage des Regierungspräsidiums zu behandeln. SPD und CDU beklagen falsche Darstellungen und Widersprüche.

Leidiges Thema: Windkraft in Südhessen, das will nicht so recht passen.

htr, 28. November 2018

htr. WIESBADEN. Der südhessische Teilregionalplan für erneuerbare Energien wird, anders als geplant, in diesem Jahr nicht mehr verabschiedet. Nach der Berichterstattung dieser Zeitung über gravierende Fehler und Ungereimtheiten in dem Entwurf des Regierungspräsidiums für Südhessen sieht sich nun auch die SPD-Fraktion in der Regionalversammlung nicht in der Lage, die Vorlage zu behandeln. In der dafür vorgesehenen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klima werde man Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid (Die Grünen) bitten, „die Vorlage zu überarbeiten“, kündigte Fraktionschef Harald Schindler gestern an. Damit machen die Sozialdemokraten sich die Haltung der Unionsfraktion zu eigen, mit der sie über die Mehrheit in der Regionalversammlung verfügen. Die CDU hatte den Entwurf schon am Montag als „nicht beratungsfähig“ bezeichnet.

Schindler zeigte sich gestern „verärgert und besorgt“. Er frage sich, wie es sein könne, dass in einem so langen und aufwendigen Verfahren kurz vor der Beschlussfassung plötzlich ganze Textpassagen fehlten und zahlreiche Austauschblätter nachgeliefert würden. Er habe Zweifel, dass sorgfältig genug gearbeitet worden sei. „Wir brauchen eine rechtssichere Vorlage.“ Wenn man aber schon von Anfang an die Befürchtung haben müsse, dass der Plan früher oder später von einem Gericht für nichtig erklärt werde, solle man ihn besser nicht verabschieden.

Stellungnahmen, mit denen die Landesdenkmalschutzbehörde Windparks abgelehnt habe, würden „falsch dargestellt“, so Schindler. „Zudem ist eine neue Beurteilung der Geologie im Taunuskamm vorgenommen worden, die der bisherigen Haltung des Regierungspräsidiums komplett widerspricht.“ Wie berichtet, hatte die Behörde den Antrag des Wiesbadener Energieversorgers Eswe, auf der Hohen Wurzel im Norden Wiesbadens Windräder zu installieren, vor zwei Jahren aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Weil das Unternehmen gegen die Entscheidung geklagt hat, vertritt das Regierungspräsidium sie gegenwärtig in einem Gerichtsverfahren. Gleichzeitig aber empfiehlt es der Regionalversammlung, dieselbe Fläche im Teilplan für erneuerbare Energien als Windvorranggebiet festzuschreiben. Es lasse sich nicht ausschließen, dass in diesem Fall politischer Druck aus Wiesbaden ausgeübt worden sei, stellte Schindler fest. „Der zuständige grüne Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir muss hier unverzüglich eine Klärung herbeiführen.“ Für die Ausschussberatungen waren drei Sitzungen angesetzt worden. Das sei verschwendete Zeit, wenn nicht klar sei, dass die Vorlagen rechtskonform und belastbar seien, so Schindler. Die entsprechende Überarbeitung des Entwurfs dauere sicher länger als drei Wochen. Darum sei die für den 14. Dezember vorgesehene Verabschiedung ausgeschlossen. Stattdessen werde das Thema die regionalen Gremien und die Landespolitik im neuen Jahr beschäftigen.

Hingegen meint René Rock, Vorsitzender der FDP-Fraktion in der Regionalversammlung und im Landtag, dass der Windenergie schon in den gegenwärtigen Verhandlungen zur Fortsetzung der schwarz-grünen Koalition in Hessen eine besondere Bedeutung zukomme. Die Proteste gegen die Windenergie beträfen nicht nur den Taunuskamm. Sie seien auch im Odenwald massiv.

Rock erinnerte daran, dass die dort direkt gewählte Abgeordnete Sandra Funken (CDU) sich vor der Wahl für eine Änderung der Energiepolitik in Hessen ausgesprochen habe. „Dazu hat sie jetzt die Chance“, stellte Rock fest. Funken habe in einer Pressemitteilung betont, dass Windkraftanlagen vielerorts einen erheblichen Eingriff in die Natur bedeuteten und Rodungen im Odenwald als abschreckendes Beispiel für Eingriffe in die Natur bezeichnet. Außerdem habe die Unionspolitikerin sich darauf gestützt, dass die CDU die sogenannte 10H-Regelung in ihr Wahlprogramm geschrieben habe.

Danach muss der Mindestabstand eines Windrads zu Häusern das Zehnfache seiner Höhe betragen. Das würde ungefähr die Verdoppelung der erlaubten Abstände bedeuten und im Ballungsraum Rhein-Main viele Anlagen verhindern. Funken und die gesamte CDU müssten zu ihrem Wahlprogramm stehen, meinte Rock.