Aushöhlung des Artenschutzes durch die Hintertür

PRESSEMITTEILUNG der Naturschutzinitiative e.V.

Adelberg, 26.01.2017:

Die Naturschutzinitiative e.V. weist darauf hin, dass man bei der – vordergründig erfreulichen – Ablehnung des projektierten Windenergie-Standortes „Adelberg“ im baden-württembergischen Schurwald artenschutzrechtlich sehr genau hinterfragen müsse.

Wie in der Presse berichtet wurde, habe das zuständige Regierungspräsidium festgestellt, dass es mindestens vier Rotmilan-Revierpaare im Umkreis von 3,3 Kilometern um projektierte Windenergieanlagen gebe. Demnach liege in Adelberg ein so genanntes „Dichtezentrum“ vor und die Erteilung einer Ausnahme vom Tötungsverbot wurde vor diesem Hintergrund abgelehnt.

Wie Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender Baden-Württemberg der Naturschutzinitiative e.V. (NI) betont, sei davon auszugehen, dass diese Genehmigungsentscheidung zum Standort Adelberg künftig gegen naturschutzfachliche Einwände instrumentalisiert werde, insbesondere bei Vorkommen des Rot- und Schwarzmilans. Die argumentative Grundlage dieser Entscheidung stützt ein so genanntes „Dichtezentrum“- Konzept in Baden-Württemberg und hilft, dieses über naturschutzrechtliche Verstöße hinweg zu etablieren. „Dieses ‚Dichtezentrum-Konzept‘ verstößt u.E. gegen das europäische Artenschutzrecht“, erklärte Harry Neumann.

Mit diesem „Dichtezentrum“-Konzept des Umweltministeriums solle künftig bei weniger als vier Rotmilan-Brutpaaren in einem definierten Kartenausschnitt eine Genehmigung von Windenergieanlagen trotz nachgewiesener Rotmilan-Brutplätze erteilt werden. Und zwar unabhängig davon, ob dies eklatant gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die EU-Vogelschutzrichtlinie spreche, so Geograph Michael Hahl, Länder- und Fachbeirat bei der NI.

Dieses Konzept ziele darauf ab, dass selbst bei einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für Rotmilane Ausnahmeregelungen ermöglicht werden sollen, wenn die Revierpaare außerhalb eines so genannten „Dichtezentrums“ vorkommen. Dem ist zu entgegnen, so Hahl weiter, dass nach EU-artenschutzrechtlichen Vorgaben gar kein Ausnahmegrund bei Betroffenheit von Vogelarten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie vorgesehen sei.

„Bei Anwendung dieser ‚Dichtezentren-Perfidie‘ besteht der Schutz für diese Arten außerhalb dieser fiktiven Zentren nicht mehr“, ergänzt Biologe Dr. Wolfgang Epple, ebenfalls Länder- und Fachbeirat bei der NI.

Genau dieses sei das Ziel, das Minister Untersteller und die Windkraftindustrie verfolgten. Es bestehe keinerlei Grund zum Jubel über die Entscheidung zum Adelberg, so die NI-Vertreter übereinstimmend. Diese Entscheidung sei, Michael Hahl, Harry Neumann und Dr. Wolfgang Epple ein weiterer Baustein der Aushöhlung unserer Naturschutzstandards.

Für Rückfragen:

Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V.

Email: h.neumann@naturschutz-initiative.de

Michael Hahl, M.A., Geograph, Waldbrunn/Odenwald,

Email: m.hahl@naturschutz-initiative.de

Dr. Wolfgang Epple, Biologe – Schiltach/Schwarzwald – Telefon 0152-59588560

Email: dr.w.epple@naturschutz-initiative.de

 

 

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