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Verfassungswidrig: Ampel gibt Ü80-Sonderregelung aufJetzt gleiche Heiz-Gängelei für alle – unabhängig vom Alter
Von Boris Reitschuster, 30. Juni 2023
Die Nerven liegen blank in Deutschland in diesen Tagen. „Die Grünen treiben die Ü80-Jährigen offen in den Selbstmord, da die das mehrheitlich weder schaffen noch bezahlen können“ – mit diesen Worten schickte mir ein Freund heute einen Artikel mit der Überschrift: „Heizungsgesetz: Ampel streicht Sonderregel für Ü80-Jährige“. Im Vorspann des Textes in der „Welt“ heißt es: „Ursprünglich war im sogenannten Heizungsgesetz eine Ausnahme für Senioren in selbst genutzten Immobilien vorgesehen – auch, weil über 80-Jährige seltener an Kredite kommen. Im überarbeiteten Gesetzentwurf fehlt diese Sonderregel nun.“
Ich hoffe, der Freund irrt sich. Aber beim Regierungshandeln von Rot-Grün kann man heute leider keinerlei schwerwiegend negative Folgen mehr ausschließen. Allein die Begründung dafür, dass die geplante Regelung nun doch nicht ins Gesetz kommen soll, lässt einem die Haare zu Berge stehen – so man denn noch welche hat in diesen verrückten Zeiten: Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar“, sagte FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad laut „Welt“.
Wie bitte? Und das bemerkt man erst jetzt, dass diese Regelung, die man so lange plante, verfassungswidrig gewesen wäre? Da hat ein durchschnittlicher Metzgerbetrieb wohl mehr rechtliches Gespür als unsere Bundesregierung.
Ursprünglich wollte die Ampel die Gängelung der Bürger bei ihrer Heizung von ihrem Alter abhängig machen – eine weltweite Neuerung. Und nicht die einzige: Deutschland wird bald das erste Land, in dem man sein Geschlecht frei wählen kann, aber nicht seine Heizung. Für Menschen mit dem Mindestalter 80 sollte für selbst genutzte Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen in Fällen, in denen eine Heizung irreparabel defekt ist, im Gegensatz zu jüngeren Immobilienbesitzern keine Pflicht bestehen, auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Ökostrom umzusteigen…