Am 5. September kommt es zum „Windkraftgipfel“

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WINDKRAFT ONSHORE: Am 5. September kommt es zum Windkraft-Gipfel

Das Bundeswirtschaftsministerium will Lösungen für den eingebrochenen Windkraftausbau präsentieren. Die Ergebnisse der Auktionsrunde vom 1. August zeigen, dass dies bitter nötig ist.

Von Ralf Köpke, 9. August 2019

Jetzt muss alles sehr schnell gehen, der Termin jedenfalls steht nach E&M-Informationen fest: Für den 5. September wird Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu dem von ihm Ende Juli überraschend angekündigten „Windkraft-Gipfel“ einladen. „Wir werden uns mit den beteiligten Akteuren der Windenergiebranche und den Ländern zusammensetzen“, hatte Altmaier im Juli gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters betont.
 
Angesichts des massiven Einbruchs beim Windkraftausbau hatten bereits im Juni mehrere SPD-Bundestagsabgeordnete und auch der Bundesverband Windenergie dieses Krisentreffen gefordert. Daraufhin hatte es weder vom Bundeskanzleramt noch von Altmaier eine Reaktion gegeben. Derzeit arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an der Tagesordnung für dieses Treffen, das, wie zu hören ist, nicht „Windkraft-Gipfel“ genannt werden soll.
 
Die Probleme für den weiteren Windkraftausbau sind seit Längerem bekannt, aber nie gelöst worden: Fehlende Genehmigungen und Flächen, zunehmende Klagen von Naturschutzverbänden oder Konflikte mit der Luftverkehrssicherung haben zuletzt zum niedrigsten Windkraftausbau seit 20 Jahren in einem Halbjahr geführt.

Unterdeckung bei Auktionsrunden immer gravierender

Wie bitter notwendig mehr politischer Rückenwind für den weiteren Windkraftausbau an Land ist, zeigten die Ergebnissen der jüngsten Auktionsrunde vom 1. August. Nach einer Mitteilung der Bundesnetzagentur wurden von den aussgeschriebenen Volumen von 650 MW nur 208 MW Leistung – und damit weniger als ein Drittel vergeben. Die seit dem vergangenen Jahr anhaltende „Unterdeckung“ bei den Ausschreibungen wird immer gravierender.

Auch die seit Monaten anhaltende Tendenz, dass fast alle Teilnehmer an den Bieterrunden mit dem gesetzlich möglichen Höchstwert ins Rennen gehen, hält an. Lapidare Bemerkung der Bundesnetzagentur: „Der durchschnittliche Zuschlagswert ist der für dieser Runde geltende Höchstwert von 6,20 Ct/kWh.“

Ergebnis stellt Ausschreibungsdesign weiterhin in Frage

Diese Ergebnis stellt das derzeitige Ausschreibungsdesign weiterhin in Frage: Angesichts des nicht ausgeschöpften Ausschreibungsvolumens ist auch keine Preissenkung für die produzierte Kilowattstunde Windstrom in Sicht, was bei den ersten drei Auktionen im Jahr noch der Fall gewesen ist.

Die bei dieser jüngsten Ausschreibungsrunde erfolgreichen Windmüller werden in der Regel rund 8 Cent je Kilowattstunde erhalten. Dafür sorgt der sogenannte Ausgleichsfaktor für die Standortgüte, sprich, gemessen an der Fortschreibung der früheren fixen Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz können sich die Investoren nun sogar über einen höheren Einspeisetarif freuen. 

Solche Feinheiten dürften auf dem anstehenden „Windkraft-Gipfel“ wohl nur eine Nebenrolle spielen. Dafür, dass Altmaier den „Windkraft-Gipfel“ kurz nach der parlamentarischen Sommerpause terminiert hat, gibt es einen einfachen Grund: Vorschläge und mögliche Kompromisse dieses Treffens sollen noch in all die Klimaschutzgesetze einfließen, die das Klimaschutz-Kabinett auf seiner nächsten Sitzung vorstellen will. Der Termin steht ebenfalls fest: Es ist der 20 September. Daher der Zeitdruck.

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