Altmeiers „Arbeitsplan“: Ein Anschlag auf Natur, Bürger und Rechtsstaat!

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Altmeiers „Arbeitsplan“: Ein Anschlag auf Natur, Bürger und Rechtsstaat

Umland: Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, Autor, Biologe und Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative e.V. , hat sich mit Minister Altmeiers „Aufgabenliste“ für eine deutsche Energiewende auseinandergesetzt. Das Papier enthält alle Bestandteile, um die Demokratie der Bundesrepublik nachhaltig zu gefährden.

Gastbeitrag von Wolfgang Epple, 18. Oktober 2019

Wolfgang Epple, Foto: privat

Demontage der Rechtsordnung, Aushebelung der Bürgerbeteiligung, zentralistische Genehmigungsstrukturen, Demontage des Naturschutzgesetzes, all das zugunsten eines fragwürdigen Ausbaues der Windindustrie, stehen auf der „Wunschliste“ unseres Wirtschaftsministers. Dazu soll – nach dem Willen der Bundesregierung – ein „Expertenrat“ aus fünf Sachverständigen die CO2 Minderung überwachen und mit Gesetzesvorlagen nachsteuern, sollte das ehrgeizige Klimaschutzprogramm aus dem vorgegebenen Zeitplan laufen. Das Klimaschutzgesetz und CO2-Steuer, Ölheizungsverbot und weiter steigende Strompreise, ohne eine Lösung der Speichproblematik, sorgen für eine immer raschere Fahrt in den wirtschaftlichen und energiepolitischen Kollaps. Die Hysterie wird in Deutschland zum Staatsziel, Naturzerstörung billigend in Kauf genommen.

Wolfgang Epple: „Bundeswirtschaftsministerium legt Arbeitsplan zur Stärkung der Windenergie an Land vor“, so die Ankündigung vom 7. Oktober 2019 zu einem regierungsamtlichen Dokument, das es in sich hat: Der „Arbeitsplan“ des CDU-Ministeriums ist Nachgang des „Windkraftgipfels“ vom 5. September 2019. Dieser war schon in seiner Zusammensetzung und eindeutig erklärten Stoßrichtung eine Farce. Dass Unheil für Natur und Landschaft, Gesundheit und Erholungsvorsorge, und für die Rechte der Bürger droht, war vorauszusehen. Die nun vorliegende „Aufgabenliste“ des BMWi für die federführenden Ressorts ist die fast blinde Umsetzung der Wunschliste des Bundesverbandes Windenergie (BWE).

Windkraftobby fordert – Minister liefert

Die Windkraftobby fordert, der Minister liefert. Nichts ist ausgelassen. Nicht nur für den Naturschutz könnte es kaum schlimmer kommen. Massive Einschränkung von Bürgerbeteiligung und Klagerechten sind das Gegenteil der vorgeblichen „Mitnahme“ der Bürger in Entscheidungsprozessen.
Unter „Akzeptanzmaßnahmen“ listet der Arbeitsplan die Umsetzung lächerlich geringer Mindestabstände zur Wohnbebauung aus den Eckpunkten des Klimaschutzprogrammes zu Lasten der Gesundheit und des Eigentums direkt Betroffener. Die Vorstellung, dass eine stärkere Beteiligung der Kommunen am Betrieb zu mehr Windkraft-Akzeptanz der Bürger führe, ist so zynisch wie die von den Windkraftprofiteuren ständig verbreitete Legende, dass finanzielle Beteiligung zum Verstummen der Kritik führe. Man geht offensichtlich davon aus, dass letztlich alle Menschen käuflich sind.

Sprengsatz für Demokratie und Zusammenhalt der Gesellschaft

Die geforderten „Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungen“ sind wahrer Sprengsatz für Demokratie und Zusammenhalt der Gesellschaft:

  • eine Bund-Länder-Vereinbarung zum Abbau von Genehmigungshindernissen bei der Windenergie an Land
  • Verkürzung der Instanzen bei Klagen gegen die Genehmigungen
  • Einschränkung der aufschiebenden Wirkung von Klagen und Widersprüchen,
  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
  • Stärkung der „Rolle des Projektmanagers“
  • Aufnahme eines weiteren Ausnahmegrundes beim Artenschutz für den Ausbau erneuerbarer Energien nach § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
  • Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung von Naturschutzrecht durch eine Technische Anleitung zum Artenschutz (TA Artenschutz)

Naturschutz und Klagerechte kritischer Bürger sind also die großen Hindernisse. Die räumen die „Energiewendemacher“ nun weg. Menschen- und Naturverachtung pur.

Degradierung des Naturschutzes

Unter Querschnittsmaßnahmen folgt die weitere regierungsamtliche Degradierung des Naturschutzes, wohlgemerkt eine Staatsaufgabe mit Verfassungsrang:
„Weiterentwicklung des Bundes-NaturschutzGesetzes (BNatSchG) mit dem Ziel, Maßnahmen zum Klimaschutz von den Ausgleichspflichten vollständig auszunehmen.“
War schon der Ablasshandel im Rahmen der nicht ausgleichbaren kolossalen Schäden, die Windkraft an der Landschaft anrichtet, unwürdig, ist die geplante endgültige Freistellung der subventionsgemästeten Erneuerbaren-Energien-Industrie von jeder Ausgleichspflicht skandalös.

„Windrad-Wahnsinn“ in Thüringen

Die CDU Thüringen plakatiert im Wahlkampf gegen „Windrad-Wahnsinn“. Minister Altmaier und die Kanzlerin betreiben Abbau von Bürgerrechten und Schwächung des Naturschutzes im Namen der Windkraft. Von GRÜNEN, Linken, der SPD und durch Druck von der Straße („Fridays for Future“) getrieben, unterwirft man sich den Forderungen derer, die diese Partei „zerstören“ wollen. Nach der Hass-Rede Greta Thunbergs vor der UNO gegen die ältere Generation hat die Kanzlerin angeblich den Ruf der Jugend zum „Klimaschutz“ verstanden. Warum nimmt sie fundierte Kritik an der ökonomisch und ökologisch desaströsen Energiewende und den Hilferuf der windkraftgeschädigten Bürger, die sich an Demokratie und Rechtsstaat halten, nicht wahr?

Unterwerfung ganz Deutschlands unter die Windindustrie?

Wohin GRÜN-CDU geführtes Regierungshandeln in Sachen Energiewende führt, zeigt die aktuelle Entwicklung in Baden-Württemberg. Neuerdings geht dort der GRÜNE Minister Untersteller ungeniert verbal gegen den „Vogelschutz“ vor und die Windkraft-gleichgeschaltete Landesbehörde LUBW errechnet ein Potenzial von 11,8 % der Landesfläche mit ca. 20.000 Windenergieanlagen, wohlgemerkt im ausgeprägtesten Schwachwindland der Republik. Ist dies das Modell für die endgültige Unterwerfung ganz Deutschlands unter die Windkraftindustrie?
Ob sich die Naturschutzverbände das alles bieten lassen? Ob das alles rechtens, verfassungsgemäß und mit europäischem Recht vereinbar ist? Wir werden sehen.

Bundespräsident Steinmeier 09.10.2019

„Eine gelebte Demokratie braucht die Mutigen. (…) Und wer den Mut verloren hat, wer entmutigt ist, wer sich abwendet, der ist nicht schon allein deshalb gegen die Demokratie, aber er fehlt dieser Demokratie. Den dürfen wir niemals einfach achselzuckend ziehen lassen, sondern den müssen wir zurückgewinnen.“

Gilt dies auch für Mutige, die mit dem mühsam erkämpften Recht der Verbandsklage sowohl bürgerliche Teilhabe als auch den ebenso mühevollen europäischen Naturschutz-Einigungsprozess gegen naturfeindliche und demokratiegefährdende Tendenzen der deutschen Energiewende verteidigen? [Gastbeitrag: Wolfgang Epple]

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