Achtung: EuGH Vorabentscheidung zum Artenschutz!

Diese Passage wurde Ihnen von windwahn unter folgendem link zur Verfügung gestellt.

3. August 2018

https://www.windwahn.com/2018/08/03/achtung-eugh-vorabentscheidung-zum-artenschutz/

Artenschützer und klagewillige Naturfreunde aufgepasst:

Wichtige Vorabentscheidung durch Generalanwalt des EUGH zugunsten der Kornweihe in Irland

IRL: Schutz der Kornweihe und ihres Lebensraumes höher bewertet als millionenschweres Windkraftprojekt mit 16 WEA

„Vorlage zur Vorabentscheidung– Umwelt – Richtlinie 92/43/EWG – Art. 6 Abs. 3 – Richtlinie 2009/147/EG – Prüfung der Verträglichkeit eines Windparkprojekts mit einem besonderen Schutzgebiet – Kornweihe (Circus cyaneus) – Schadensbegrenzende Maßnahmen“

Worum geht es?

In der Rechtssache C‑164/17 klagen Edel Grace und Peter Sweetman aus Tipperary, Irland gegen die Genehmigungsbehörde An Bord Pleanála, nachdem diese dem Antrag von ESB Wind Development und Coillte auf Genehmigung eines Windkraftprojektes in einem Gebiet stattgegeben hatte, das nach der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) ausdrücklich zum Schutz der Kornweihe ausgewiesen ist, in zwei Instanzen. Schließlich stellt das Supreme Court, der Oberste Gerichtshof in Irland ein Vorabentscheidungsersuchen an den EUGH.

Wir alle, die wir uns in Deutschland und weltweit für den Artenschutz und gegen die Windkraft engagieren erleben Fälle wie diesen immer wieder.
Die Genehmigungsbehörden arbeiten Hand in Hand mit Windkraftprojektierern und den, von diesen in beauftragten und bezahlten Gutachtern, was ansich bereits ein Unding ist und umgehend abgeschafft gehört. Seltene, gefährdete Arten werden regelmäßig “übersehen”, vergrämt, getötet oder ihre Habitate zerstört von Landverpächtern, Betreibern und – ja – auch von Gutachtern, wie der Fall im
Bastwald bei Brauerschwend im hessischen Vogelsbergkreis jüngst gezeigt hat…

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