Vernunftkraft: Neues Schallmessverfahren für Windindustrieanlagen in Kraft!
von: Pressedienst Vernunftkraft Odenwald e.V., 8. Januar 2018
ODENWALD. – „Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionen (LAI) hat Ende November ein neues Verfahren zur Berechnung der Schallemissionen an hohen Windanlagen in Kraft gesetzt. Ab sofort sind die Bezirksregierungen und die Unteren Emissionsschutzbehörden der Kreise gehalten, die neuen Schallschutzregeln zu berücksichtigen“, teilt der Verein Vernunftkraft Odenwald e.V. mit.
Die LAI-Richtlinien seien bereits im Sommer 2016 erlassen worden, dann aber durch immer neue Überprüfungsanträge der Windkraftlobby bis jetzt verzögert worden. Im Wesentlichen gehe es bei dem komplexen Berechnungsverfahren darum, dass die bisher zugunsten der Windanlagen angesetzten Bodendämpfungswerte nicht mehr zur Anwendung kommen.
Bis zur Schaffung einer der Entwicklung angepassten DIN-Norm ziele die „Interimslösung“ darauf ab, diesen Regelungsrückstand im Interesse des Immissionsschutzes und der betroffenen Bürger entsprechend zu überbrücken. Experten gingen davon aus, dass sich diese Änderung in der Größenordnung von um 3 dB(A) höheren Schallwerten der Windanlagen bewegen werde.
„Damit sind natürlich auch die bisherigen Berechnungen und Genehmigungen der Schallbelastung von Anlagen, die unter den alten, nun ungültigen Kriterien der TA Lärm bzw. der DIN ISO 9613-2 erstellt wurden, zu überprüfen und der Schutz der Wohnbebauung zu erhöhen. Die Frist für einen Antrag auf Überprüfung von Genehmigungen endet am 19. Februar 2018“, heißt es abschließend in der Vernunftkraft-Mitteilung.
Für nähere Informationen zur Antragstellung beim zuständigen RP besuchen Interessierte bitte die Webseite www.vernunftkraft-odenwald.de; dort finden sie auf der Homepage das „Merkblatt-Interimsverfahren-3“ zum Herunterladen.