25.10.2020 TOP AKTUELL: RECHTSGUTACHTEN DER KANZLEI CAEMMERER UND LENZ ZUR EEG-NOVELLE:

CL-Rechtsgutachten-EEG-Novelle-2021

In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von der Bundesinitiative Vernunftkraft und dem Verein für Naturschutz und Gesundheit Sensbachtal e.V.

Wir rufen in Erinnerung: Am 14.9.2020 wurde der Referentenentwurf zur EEG-Novelle veröffentlicht mit einer Frist bis 17.9.2020 zur Stellungnahme!
Der Referentenentwurf enthielt folgend Passage in §1 (5)
„Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“
Diese Behauptung ist bereits absurd. Trotzdem schaffte es das Bundeskabinett, diese Absurdität noch zu steigern:
Am 23. September 2020 – 6 Tage nach Ende der Anhörungsfrist – beschloss das Bundskabinett den Gesetzentwurf mit folgender Änderung ohne weitere Anhörung:

EEG § 1 (5):  „Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. “ 

Das heißt im Klartext: Es genügt bereits, die Anlagen nur zu errichten, um der öffentlichen Sicherheit zu dienen – man muss sie nicht einmal betreiben…

Wer so vor der Erneuerbaren-Lobby in die Knie geht, darf sich nicht wundern, wenn  die Bürgerinnen und Bürger ihr Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren!